Antrag

Bundeswehreinsätze in Mali und Niger beenden

Berlin, 8. November 2022. Die Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen (MINUSMA) hat Mali weder stabilisiert noch war und ist sie dazu geeignet, die Umsetzung des Friedensvertrags von Algier aus dem Jahr 2015 zu überwachen und voranzutreiben. Im Gegenteil: Die Sicherheitslage in Mali ist weiterhin in einem Großteil des Landes (vor allem im Norden, im Nordosten und in Zentral-Mali) überwiegend nicht kontrollierbar.

Bereits Ende 2016 – also mehr als drei Jahre nach Beginn der militärischen Intervention – stellte die Stiftung Wissenschaft und Politik fest, dass keine „engmaschigen Ziele“ mit der malischen Regierung vereinbart wurden (vgl. https://www.swp-berlin.org/publications/products/aktuell/2016A75_tll.pdf), obwohl die damalige malische Regierung noch das Vertrauen der Bundesregierung und der internationalen Gesellschaft genoss. Selbst im Jahr 2020 stellte die Bundesregierung in ihrem eigenen Bericht zur Lage und zum deutschen Engagement in Mali/Sahel fest: „Die Lage in Mali und Teilen der Sahel-Region ist im Frühjahr des Jahres 2020 durch fragile Staatlichkeit, zunehmend gewaltsam ausgetragene, teils sozial und ethnisch aufgeladene Konflikte um Ressourcen sowie die Bedrohung durch islamistisch motivierten Terror gekennzeichnet“ (Bundesdrucksache 19/18080). Kurz darauf stürzten verschiedene Gruppen des malischen Militärs jeweils 2020 und 2021 gewaltsam die Regierung.

Spätestens seit diesen gewaltsamen Regierungswechseln ist es dringend geboten, die Bundeswehr von sämtlichen Auslandseinsätzen in der Sahel-Zone abzuziehen. Denn von der neuen Militärregierung ist weder bekannt, ob sie sich an die Umsetzung des Friedensabkommens von Algier 2015 halten wird, noch inwiefern sie die im Rahmen von EUTM Mali ausgebildeten rund 16.000 Soldaten, Spezialkräfte und Polizisten verantwortungsvoll im Sinne der beschlossenen Mandate einsetzen wird. Es ist vielmehr zu befürchten, dass diese von der Bundeswehr ausgebildeten malischen Soldaten von der Militärregierung zur Absicherung der eigenen Herrschaft eingesetzt werden.

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