Bundesweites Moratorium des Windindustrieausbaus
Bundesweites Moratorium des Windindustrieausbaus
Berlin, 27. März 2026. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag fordert ein bundesweites Moratorium beim Ausbau der Windindustrie. Genehmigungsverfahren für Windindustrieanlagen ohne vollständige Unterlagen werden bis zur Ausweisung verbindlicher Windgebiete bis 31. Dezember 2027 ausgesetzt. Die Zustimmung der betroffenen Standortgemeinden wird verbindlich in Bundesimmissionsschutz-, Bau-, Raumordnungs- und Windenergieflächenbedarfsgesetz verankert. Monitoringberichte des Bundeswirtschaftsministeriums werden in verbindliche Rechtsregeln überführt. Betreiber unterliegen der Pflicht zur höchsten Recyclingeffizienz und Forschung auf eigene Kosten, inklusive vollständiger Beseitigung von Fundamenten und Rückbaupflichten mit hinreichenden Rückstellungen. Auswirkungen von Rotation, Schall, Schlagschatten, Erosion, Mikroplastik und Havarien werden umfassend analysiert und gesetzlich reguliert, um Gesundheits- und Umweltrisiken auszuschließen. Subventionen entfallen; stattdessen fordert die AfD-Fraktion wettbewerbsfähige Energieversorgung unter Marktbedingungen. Betreiber müssen ausreichende Speicher für wetterunabhängige, bedarfsgerechte Einspeisung vorhalten. Landschaftsbildanalysen werden für Planungsverfahren vorgeschrieben, um Heimaträume und Schutzgebiete vor visueller Beeinträchtigung zu sichern. Beispiele aus Sachsen und Mittelsachsen belegen parlamentarische Erfolge gegen den Windindustriezubau. Die AfD-Fraktion betrachtet Windindustrie als ideologische Konstruktion und verlangt einen ideologiefreien Diskurs sowie eine natur- und heimatorientierte Energiepolitik.
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