Pressemitteilung
Christina Baum: Lauterbachs Umgang mit negativen Impffolgen offenbart seine mangelnde Eignung als Gesundheitsminister
Berlin, 15. November 2022. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat bei Twitter auf eine große Studie aus den USA hingewiesen, die herausgefunden hat, dass mit jeder zusätzlichen COVID-Infektion das Risiko von Langzeitschäden angestiegen sei, insbesondere für Geimpfte. Die AfD-Bundestagsabgeordnete Christina Baum, Mitglied im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages, nimmt dazu wie folgt Stellung:
„Mit dieser evidenzbasierten Studie wurde nachgewiesen, dass die sogenannten Coronaimpfungen keinerlei Schutz vor weiteren Coronainfektionen bieten. Was bisher bereits empirisch für den Laien erkennbar war, hat sich nun wissenschaftlich bestätigt. Ohne jeden Nutzen wurden Menschen zu einem medizinischen Massenexperiment genötigt, denn einen Eigenschutz, das Hauptanliegen aller bisherigen Impfungen, hat es nie gegeben. Doch ein weiteres Ergebnis der Studie ist noch viel dramatischer: Das Mortalitätsrisiko nach einer Covidinfektion ist zwar bei geimpften wie bei ungeimpften Personen erhöht, bei den geimpften Personen allerdings erheblich größer als bei den Ungeimpften. Damit verkehrt sich in Bezug auf das Sterberisiko der Effekt ins Gegenteil und es bestätigen sich die Vorbehalte und Warnungen zahlreicher Ärzte und Wissenschaftler, die genau auf diese negativen Folgen der Impfung hingewiesen haben.
Herr Lauterbach hatte, ebenso wie sein Vorgänger und seine Kollegen in den Landtagen, einen offenen, sachlichen Diskurs mit den fundierten Kritikern der mRNA-Behandlung immer verweigert und hochangesehene Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Medizin sogar öffentlich diskreditiert. Mit dieser fachlich unseriösen und moralisch unredlichen Vorgehensweise hat er endgültig seine mangelnde Eignung als verantwortlicher Minister bewiesen und muss von seinem Amt zurücktreten. Ob und inwieweit er sich mit dem geschilderten Verhalten und den angeordneten Maßnahmen der Anstiftung zur Körperverletzung mit möglicher Todesfolge schuldig gemacht hat, müssen dann unabhängige Gerichte klären.“
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