Antrag

COVID-19-Impfschäden ernst nehmen und deren medizinische Behandlung sicherstellen

Berlin, 23. Mai 2023. Die Impfkampagne gegen COVID-19 begann am 27. Dezember 2020 mit dem Versprechen, dass durch die Impfungen eine Rückkehr zur Normalität möglich würde.1 Viele Menschen standen dem frühzeitigen Einsatz, der bedingten Marktzulassung und der Neuartigkeit der Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 kritisch gegenüber, da von der Entwicklung bis zur Zulassung von Impfstoffen im Normalfall bis zu 10 Jahre vergehen können. Ungeimpfte Menschen sahen sich aber im Verlauf der Jahre 2021 und 2022 großem Unverständnis, Ablehnung und Diskriminierung ausgesetzt. Ihnen wurde der Zutritt zu Veranstaltungen und Einrichtungen untersagt und es wurden ihnen sogar strikte Kontaktbeschränkungen auferlegt.2 Viele dieser kritischen Menschen ließen sich aus Angst gegenüber Restriktionen und sozialer Ausgrenzung, aus Angst vor Arbeitsplatzverlust oder um persönliche Freiheiten in der SARS-CoV-2-Pandemie aufrecht zu erhalten schließlich doch mit den neuartigen Corona-Impfstoffen impfen. Andere taten es aus persönlicher Überzeugung und aus „Solidarität“ mit den vulnerablen Gruppen und im Vertrauen auf die Aussagen des Gesundheitsministers und seines Ministeriums.

Nun sind die Befürchtungen vieler Menschen eingetreten, dass bei ihnen doch Nebenwirkungen beziehungsweise Impfschäden in unterschiedlicher Schwere und Ausprägungen im Zusammenhang mit der Impfung gegen COVID-19 aufgetreten sind, die unter anderem auch als Post-Vac-Syndrom bekannt geworden sind.3 Durch ihre Verantwortung für die COVID-19-Impfkampagne steht die Bundesregierung in der besonderen Pflicht, eine angemessene Versorgung von Patienten mit entsprechenden Impfnebenwirkungen und Impfschäden sicherzustellen…

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