Antrag

Den 70. Jahrestag des Volksaufstandes in der DDR als nationalen Gedenktag würdig begehen

Berlin, 18. April 2023. Am 17. Juni 2023 jähren sich die Ereignisse um den Volksaufstand vom 17. Juni 1953 zum 70. Mal. Der 17. Juni – der Tag des Volksaufstandes 1953 in der DDR – war in der Bundesrepublik Deutschland von 1954 bis 1990 als Tag der deutschen Einheit bereits gesetzlicher Feiertag. Am 11. Juni 1963 wurde er durch eine bis auf den heutigen Tag gültige Proklamation des Bundespräsidenten Heinrich Lübke zum Nationalen Gedenktag des deutschen Volkes erklärt (https://www.protokoll-inland.de/Webs/PI/DE/nationale-gedenk-feiertage/17Juni/17-juni-node.html#:~:text=August%201953%20wurde%20der%2017,zum%20%22nationalen%20Gedenktag%22%20).

Ausgelöst wurde der Aufstand durch Bauarbeiter, die zunächst gegen eine Normerhöhung protestierten. Am 17. Juni brach sich der Protest in Hunderten von Städten und Ortschaften der DDR in Streiks und Demonstrationen Bahn. Rasch richtete sich der Unmut gegen das SED-Unrechtsregime; die Demonstranten forderten unter anderem freie Wahlen, was ein Bekenntnis zur deutschen Wiedervereinigung implizierte. „Freie Wahlen“, so konstatierte zum Beispiel der Publizist Karl Wilhelm Fricke, „waren für die übergroße Mehrheit der DDR-Bevölkerung identisch mit der Überwindung der deutschen Teilung“ (vgl. Karl Wilhelm Fricke: Die nationale Dimension des 17. Juni 1953, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, 23/2003, S. 5–10, hier: S. 9). Hierin liegt die bleibende nationale Bedeutung des 17. Juni. Entsprechend ist im BGBL Teil I, Nr. 45, 4. August 1953 (Gesetz über den Tag der deutschen Einheit, S. 778) festgehalten, dass der 17. Juni zum „Symbol der deutschen Einheit in Freiheit geworden“ sei.

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