Antrag

Den rechtsstaatlichen Finanz- und Wirtschaftsstandort Europa nicht durch rechtswidrige Verwendung russischen Staatsvermögens zerstören

Berlin, 20. Februar 2024. Nach dem Beginn des völkerrechtswidrigen Kriegs wurden Vermögenswerte der russischen Zentralbank im Wert von insgesamt rund 260 Milliarden Euro in westlichen Ländern eingefroren, davon mit etwa 210 Milliarden Euro der weitaus größte Teil in der EU.

Mit rund 191 Milliarden Euro befindet sich der Großteil bei dem Unternehmen Euroclear, der größten europäischen Verwahrstelle mit Sitz in Brüssel, die im Jahr 2023 aus der Anlage der eingefrorenen russischen Vermögenswerte Gewinne i.H.v. 4,4 Milliarden Euro erzielte (belgische Besteuerung i.H.v. 1,085 Milliarden Euro). Die EU und die USA beraten laut Medienberichten spätestens seit Herbst 2022 darüber, inwieweit sie auf die rechtlich geschützten russischen eingefrorenen staatlichen Vermögenswerte im Sinne einer Verwendung zugunsten der Ukraine zurückgreifen könnten. Eine zu diesem Zweck in der EU im Februar 2023 eingerichtete Arbeitsgruppe kam noch im Juni 2023 zu dem Ergebnis, dass es keinerlei Rechtsgrundlage für die Konfiskation der Vermögenswerte gibt. Die Arbeitsgruppe prüfte daher auch zwei andere Optionen, namentlich entweder die Gelder durch die EU zu reinvestieren und die Gewinne für den Wiederaufbau der Ukraine zu verwenden, oder die Gelder europäische Unternehmen investieren zu lassen, einen Teil der Gewinne an die EU abzuführen und an die Ukraine weiterzuleiten. Beide Optionen bärgten rechtliche Risiken und drohten die finanzielle Stabilität der EU zu stören, befand die Arbeitsgruppe der EU im Juni 2023. Der österreichische Außenminister sagte in diesem Zusammenhang: „Wir sind Rechtsstaaten. […] Sollte eine dieser Maßnahmen von einem Richter aufgehoben werden, wäre das eine diplomatische und wirtschaftliche Katastrophe.“

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