Antrag

Die Beauftragten der Bundesregierung, die Bundesbeauftragten sowie die Koordinatoren der Bundesregierung deutlich reduzieren

Berlin, 22. Februar 2024. Die Beauftragten der Bundesregierung werden vom Bundeskanzler und die Bundesbeauftragten von den Bundesministern ernannt.

Sie unterstützen in unabhängiger und beratender Form und sind nicht in die Hierarchie der Verwaltung eingegliedert. Nach § 21 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sind sie bei allen Vorhaben, die ihre Aufgaben berühren, frühzeitig zu beteiligen (https://www.bmi.bund.de/DE/ministerium/beauftragte/beauftragte-node.html). Die Anzahl der Beauftragten der Bundesregierung, der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren der Bundesregierung nach § 21 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) hat sich seit dem Jahr 2011 von 32 bis zum Jahr 2022 auf 35 bis 42 erhöht (Drucksache 20/5251). Derzeit gibt es Medienberichten zufolge 45 Beauftragte (https://www.nzz.ch/international/werbraucht-parlamentarische-staatssekretaere-und-beauftragte-ld.1731694). Die Bestellung von Beauftragten der Bundesregierung, Bundesbeauftragten sowie Koordinatoren der Bundesregierung unterstreicht der Bundesregierung zufolge die besondere Bedeutung dieser Politikbereiche für die Bundesregierung. Ihre Aufgabe sei es, die wesentlichen Aktivitäten der Bundesregierung in ihren Politikbereichen zu koordinieren und die Bundesregierung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zu repräsentieren. Sie seien zentrale Ansprechpartner für Anliegen von Bürgern, Wirtschaft und Verbänden in ihren jeweiligen Aufgabengebieten.

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