Antrag

Die Deutsche Bahn AG zielgerichtet und wirkungsvoll reformieren

Berlin, 13. Juni 2023. Seit Längerem befindet sich die DB AG in einer tiefen Krise; der Bundesrechnungshof spricht mittlerweile von einem Sanierungsfall. Fahrgäste im Personenverkehr sind täglich mit zahlreichen Unannehmlichkeiten konfrontiert: Zugverspätungen, Zugausfälle, verpasste Anschlüsse, verkürzte Züge, defekte Toiletten, geschlossene oder im Service eingeschränkte Bordbistros. Die unmittelbaren Ursachen hierfür sind neben dem Personalmangel insbesondere der schlechte Zustand der Infrastruktur, der sich in Stellwerks-, Weichen- und Oberleitungsstörungen bemerkbar macht und durch erforderliche Reparaturen viele Baustellen nach sich zieht. Doch nicht nur der Personen-, sondern auch der Güterverkehr auf der Schiene ist mit massiven Problemen konfrontiert. Auch hier kommt es zu Verspätungen, die im Schnitt noch stärker sind als im Personenverkehr. Am stärksten von diesen Problemen betroffen ist die Rheintalbahn. Dem schlechten Zustand der Infrastruktur liegen jedoch weitere Ursachen zugrunde, die mit der Organisation des Bahn-Konzerns und dem Handeln von Bahn und Politik in den vergangenen drei Jahrzehnten seit der Bahnreform zu tun haben. Insbesondere der Abbau zahlreicher Weichen und Überholgleise aus betriebswirtschaftlichen Gründen hat dazu geführt, dass heute an zahlreichen Stellen Ausweichmöglichkeiten fehlen, die gerade im Rahmen von Baustellenarbeiten wichtig sind haben dazu geführt, dass das bundeseigene Schienennetz heute in einem so schlechten Zustand ist. Auch die Konzentration auf Auslandsgeschäfte der DB AG trägt zum schlechten Management der DB AG bei (Bericht des Bundesrechnungshofs, Bundestagsdrucksache 20/7025, S. 4). 

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. dem Deutschen Bundestag bis Anfang August 2023 folgende grundlegende Möglichkeiten darzustellen, die Infrastruktursparten der Deutschen Bahn AG besser vom Konzern zu trennen: a. Infrastruktursparten der Deutschen Bahn unter dem Dach der Deutschen Bahn AG; b. Infrastruktursparten der Deutschen Bahn unter dem Dach eines Gesamtkonzerns in anderer Rechtsform; c. aus der Deutschen Bahn AG herausgelöste Infrastruktursparten der Deutschen Bahn in einer eigenen Rechtsform; 2. darzulegen, inwiefern die unter Ziffer 1 besprochenen Organisationsformen den Anforderungen der Gemeinwohlorientiertheit entsprechen können. Dabei geht die Bundesregierung insbesondere auf folgende Gesichtspunkte ein: a. Transparenz; b. Sicherstellung der Daseinsvorsorge; c. Resilienz gegen Arbeitskämpfe; d. Sparsamkeit im Umgang mit Steuergeldern; 3. darzulegen, wie dem Bund bei den unter Ziffer 1 besprochenen Organisationsformen die Durchgriffsrechte eingeräumt werden können, sodass dieser seine Verantwortung für die Infrastruktur in einer dem Bereich der Bundesfernstraßen vergleichbaren Weise direkt wahrnehmen kann; 4. darzulegen, auf welche Art Wettbewerbsverzerrungen, die aufgrund der Ergebnisabführungs- und Beherrschungsverträge innerhalb der Deutschen Bahn AG bestehen, bei den unter Ziffer 1 genannten Organisationsformen ausgeräumt werden können

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