Antrag

Die Handlungsweise der polnischen Regierung im Hinblick auf die Einhaltung von Menschenrechten überprüfen

Berlin, 2. Juli 2024. Die innenpolitische Lage in unserem Nachbarstaat Polen ist seit Monaten besorgniserregend. Das Land befindet sich in einer veritablen Verfassungskrise.

Die nach den Parlamentswahlen vom 15. Oktober 2023 ins Amt gelangte Regierung Tusk (PO) hat es sich zum Ziel gesetzt, das von ihr als parteiisch betrachtete Televizja Polska S.A., das öffentlich-rechtliche Fernsehen in Polen, von Mitgliedern und Anhängern der abgewählten PiS-Partei zu säubern. So entließ sie die gesamte Führungsriege der Sendergruppe. Dabei beachtete sie weder die gesetzlich einzuhaltenden Kündigungsfristen1 noch den Umstand, dass per 2015 erlassenem Gesetz allein der Rat nationaler Medien Direktoren der Sendergruppe berufen kann. Das polnische Verfassungsgericht urteilte denn auch im Januar 2024, dass die Auflösung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens durch die neue Regierung unzulässig gewesen sei. Auch die Verhaftung des ehemaligen polnischen Innenministers Kamiński sowie seines Stellvertreters Wąsik, trotz einer vorherigen Begnadigung der beiden Beschuldigten durch den Staatspräsidenten Duda, zeugt von dem Unwillen der neuen polnischen Regierung, verfassungskonform zu agieren, und erweckt gar den Eindruck, dass sie ein Exempel an ihren politischen Gegnern habe statuieren wollen. Diese Vorgänge stellen eine eklatante Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit sowie einen Bruch mit der polnischen Verfassung dar.

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