Antrag
Die Souveränität der europäischen Nationalstaaten erhalten – Den Migrationspakt der Europäischen Union nicht umsetzen
Berlin, 18. November 2024. Am 23. September 2020 gab die Europäische Kommission den Inhalt des EU-Migrationspakts bekannt, er umfasst mehrere Legislativvorschläge und Verordnungen, das heißt, Rechtsakte, die automatisch und einheitlich in allen EU-Ländern gelten. So gehören zum EU-Migrationspakt unter anderem neue Vorschriften, um Migrationskrisen und Situationen höherer Gewalt zu bewältigen, eine Verordnung, um die EU-Fingerabdruckdatenbank zu aktualisieren, eine neue Screening-Verordnung sowie ein gemeinsames Asylverfahren.
Am 20. Dezember 2023 einigten sich der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament auf fünf wichtige Verordnungen, darunter neue Regeln für das Asyl- und Migrationssystem. Am 8. Februar 2024 genehmigten die EU-Mitgliedstaaten drei Rechtsakte, die bereits 2022 vereinbart wurden, diese umfassen einheitliche Regeln für Asylanträge, Aufnahmebedingungen und ein EU-Neuansiedlungsrahmen. Am 10. April 2024 verabschiedete das Europäische Parlament den EU-Migrationspakt.
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