Eckpunktepapier
Alterssicherung
Das System der deutschen Alterssicherung leidet unter der schweren demografischen Krise ebenso wie unter der politischen Untätigkeit. Nach 16 Jahren unter der Regierung Merkel steht das System der gesetzlichen Rentenversicherung vor dem größten Reformstau seit 1957.
Das Rentenniveau der gesetzlichen Rente liegt bereits unter 50%, und das Missverhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben steigt. Die betriebliche und die private Altersvorsorge leiden unter steigender Inflation, Negativzinsen und nicht mehr zeitgemäßen Rahmenbedingungen; die Riesterrente ist komplett gescheitert.
Zur Finanzierung zukünftiger beamtenrechtlicher Pensionslasten ist es erforderlich, auf allen staatlichen Ebenen die erforderlichen Rückstellungen zu bilden, damit die künftige finanzielle Handlungsfähigkeit gewährleistet ist.
Weiterhin muss eine zunehmende strukturelle Schwäche der Volkwirtschaft konstatiert werden, die zwar immer noch erhebliche Steuereinnahmen hervorbringt, aber seit Jahren nur noch geringe Produktivzuwächse erzielt. Der künftigen Möglichkeit der Finanzierung mit Steuermitteln werden daher enge Grenzen gesetzt sein.
Das Rezept der Ampel-Koalition heißt: Mehr Einwanderung. Aus der Erfahrung der letzten Jahrzehnte, insbesondere aber auch seit 2015, wissen wir es besser. Eine Zuwanderung, die sich nicht am Bedarf einer hochqualifizierten Industrie- und Wissensgesellschaft orientiert, ist ein Irrweg. Sie belastet nicht nur den gesellschaftlichen Zusammenhalt, sondern auch die Sozialsysteme. Wir müssen unsere Probleme mit der Rentenversicherung auf andere Weise lösen. Wir reformieren schrittweise die Alterssicherung. Die Gesetzliche Rente soll dabei die Basis der Altersvorsorge bleiben – zugleich erleichtern wir auch die eigenverantwortliche Altersvorsorge.
1. Sofortmaßnahmen
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung sind zwei Sofort-Maßnahmen überfällig:
Zum einen sind die versicherungsfremden Leistungen künftig vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren. Damit könnten die Renten erhöht und die Beiträge vorerst stabil gehalten werden. In den 16 Jahren Merkel-Regierung sind der Rentenversicherung über 300 Milliarden Euro (!) entgangen. Künftig muss der Bund die ungedeckten versicherungsfremden Leistungen von derzeit über 37 Milliarden Euro im Jahr voll ausgleichen.
Die Rente muss auch in Krisensituationen jederzeit gezahlt werden können. Um die Zahlungsfähigkeit sicherzustellen ist die sog. Nachhaltigkeitsrücklage sofort aufzustocken.
2. Freiheit beim Renteneintritt
Um die Freiheit beim Renteneintritt zu ermöglichen, brauchen wir klare und verständliche Regeln. Wer 45 Beitragsjahre zusammen hat, soll in jedem Fall ohne Abschläge in Rente gehen können. Als weitere Option für einen selbstbestimmten Übergang in die Altersrente sollen für alle Versicherten ab dem 63. Lebensjahr die Möglichkeiten für einen Teilrentenbezug und Teilzeitarbeit erleichtert werden.
3. Abschaffung der Politikerpensionen
Zukünftig sollen die Abgeordneten wie auch die Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die Bundestagsabgeordneten treffen Entscheidungen für Millionen von Rentnern und Beitragszahlern. Es ergibt sich aber seit Jahrzehnten keine „Selbstbetroffenheit“ durch diese Entscheidungen, denn die Abgeordneten sind über ein eigenes Pensionssystem abgesichert. Damit liegt ein strukturelles Problem vor. Überdies fehlt den jeweiligen Argumenten der Abgeordneten ohne eine Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung die nötige Glaubhaftigkeit.
4. Stärkung der eigenverantwortlichen Altersvorsorge
Alle Bürger, die mit zusätzlichen freiwilligen Rentenbeiträgen Altersvorsorge betreiben wollen, sollen dies dürfen, sowohl in einer privaten wie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu soll auch die steuerliche Abzugsfähigkeit verbessert werden. Künftig sollen jährlich 50.000,- Euro an Rentenbeiträgen steuerlich abgesetzt werden können, und zwar unabhängig davon, ob die Beiträge in eine private oder gesetzliche Rentenversicherung gehen. Damit wird den Schwankungen in der persönlichen Einkommenssituation und dem Wunsch nach Sonderzahlungen zur Eigenvorsorge besser Rechnung getragen. Der abzugsfähige Betrag soll in Zukunft indexiert werden.
Weiterhin soll die Inflationsanfälligkeit von Kapital berücksichtigt werden, indem der seit 2009 unveränderte Sparer-Pauschbetrag in Höhe von bislang 801,- Euro auf 1.200,- Euro erhöht wird. Dieser Betrag soll in Zukunft indexiert werden.
5. Steuerliche Entlastung für Bürger
Jedem Rentner muss von seiner Rente nach Erfüllung der steuerlichen Pflichten mindestens so viel verbleiben, wie zur Sicherung der Lebenshaltung nötig. Das sächliche Existenzminimum ist steuerfrei zu stellen und überdies muss auch eine „Doppelbesteuerung“ der Renten ausgeschlossen werden. Wir fordern als ersten Schritt dazu die sofortige Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages auf 12.600,- Euro im Jahr. Überdies sollen die Rentner Hilfe bei der Erfüllung ihrer Steuerpflichten bekommen: So z.B. über erleichterte Steuererklärungen und die Möglichkeit, die Rentenversicherung mit einem Direktabzug der Einkommensteuer zu beauftragen.
6. Private und betriebliche Vorsorge stärken mit Kinder-Spardepots und Staatsfonds
Für jedes neu geborene Kind – mit deutscher Staatsangehörigkeit und tatsächlichem Lebensmittelpunkt in Deutschland – soll künftig der Staat bis zur Volljährigkeit Einzahlungen in Höhe von 100,- Euro pro Monat in personenbezogene Kinder-Spardepots tätigen. Mit diesen wertpapierbasierten Altersvorsorge-Spardepots gelingt langfristig der Aufbau einer kapitalgedeckten Rentensäule neben der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente.
Die bisherigen privaten Vorsorgemodelle („Riester“ und „Rürup“) sollen durch flexiblere sowie unbürokratischere Modelle ersetzt werden. Insbesondere sollen Sparer frei entscheiden können, wie sie ihr Geld während der Ansparphase anlegen und wie sie die Mittel nach dem Erreichen des Rentenalters nutzen.
Betriebsrenten müssen für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber verlässlich und einfach zu handhaben sein. Ein einfaches Standardprodukt mit einem „Staatsfonds“ nach skandinavischem Vorbild soll die betriebliche Altersvorsorge erleichtern. Perspektivisch soll auch die betriebliche Altersvorsorge unter dem Mantel eines speziellen Altersvorsorgekontos für verschiedene Finanzprodukte – ähnlich dem amerikanische 401 (k) Modell – erleichtert werden.
7. Stärkung der Familien – 20.000-EUR-Familienbonus
Eine seit den 70iger Jahren verfehlte Familienpolitik hat zur Geburt weniger Kindern geführt, als wir für das umlagefinanzierte Rentensystem benötigen. Im Rahmen einer aktiven Familienpolitik wollen wir u.a. neben einem steuerlichen Familiensplitting langfristig die Familien auch auf einem besonderen Wege entlasten: Bei der Geburt eines Kindes soll eine Rückzahlung bereits entrichteter Rentenbeiträge in Höhe von 20.000 Euro bei gleichzeitigem Erhalt der Rentenanwartschaft möglich sein; alternativ soll die Freistellung von zukünftigen RV-Beiträgen möglich sein.
8. Altersvorsorge für Selbständige
Um bei Selbstständigen eine mögliche spätere Abhängigkeit von der Grundsicherung im Alter zu verhindern, soll eine verpflichtende Altersvorsorge (mit „Opting-Out“) eingeführt werden. Neue Selbständige und Gewerbetreibende werden dazu grundsätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen, können aber bei dem Nachweis einer angemessenen privaten Altersvorsorge oder berufsständischen Altersvorsorge austreten bzw. die Beitragszahlungen suspendieren („Opting-Out“). Für die bereits tätigen Selbstständigen, die noch jünger sind, wird die Möglichkeit einer „Rentenversicherungspflicht auf Antrag“ verbessert, wobei anfänglich eine Zuschussförderung erfolgt.
9. 25-Prozent-Freibetrag in der Grundsicherung
Die Senioren, die nur eine geringe Altersrente erhalten und deswegen Grundsicherung im Alter beziehen müssen, sollen im Ergebnis mehr haben als die Bürger, die kurz oder nie in die Rente eingezahlt haben. Im Rahmen der Grundsicherung im Alter soll dies über einen Freibetrag erreicht werden, indem 25 Prozent der Altersrente nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden (25-Prozent-Freibetrag).
10. Beamtenpensionen
Wir brauchen auch weiterhin loyale Beamte als Rückgrat eines funktionierenden Staates.
Der Bund und die Länder müssen jedoch für den Ruhestand der Beamten ausreichend Rücklagen bilden, damit die Bürger später nicht von den Kosten überrollt werden und der Staat handlungsfähig bleibt. Wir brauchen im ersten Schritt volle Klarheit zur Höhe der Versorgungszusagen, die nicht durch Rücklagen gedeckt sind. Im zweiten Schritt müssen Bund und Länder die Versorgungsrücklage und Versorgungsfonds aufstocken, ggf. über einen Zeitraum von 10 Jahren, damit künftige Generationen nicht belastet werden.
Zukünftig soll die Verbeamtung auf rein hoheitliche Aufgaben beschränkt werden, wie z.B. bei Bundeswehr, Polizei, Finanzverwaltung und Justiz. Auf diese Weise wird der größere Teil der künftigen Staatsbediensteten in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen.
11. Reformierte Anlagevorschriften für die kapitalgedeckte Altersvorsorge
Inflation und Nullzinsen drohen die private Altersvorsorge zu zerstören. Die von der Europäischen Zentralbank betriebene Geldpolitik hat zu Nullzinsen und sogar Negativzinsen wie auch einer hohen Inflation geführt. Die Rahmenbedingungen für die finanziellen Anlagen von Lebensversicherungen, Pensionskassen und Versorgungswerken müssen deswegen so angepasst werden, dass sie dem Grundsatz der Rentabilität und dem Gebot der Sicherheit besser Rechnung tragen.
12. Selbstgenutztes Wohneigentum als Altersvorsorge
Ein mietfreies Wohnen im Alter bedeutet finanzielle Entlastung und verhindert eine Verdrängung aus dem vertrauten Wohnumfeld. Angesichts der hohen Immobilienpreise ist die Finanzierung des Eigenheims für viele Bürger in unerreichbare Ferne gerückt. Deshalb soll die Baufinanzierung selbstgenutzten Wohneigentums erleichtert werden, z.B. über die Abschaffung der Grunderwerbssteuer für Selbstnutzer sowie die Ausgabe eigenkapitalersetzender Darlehen.
Ein mietgünstiges Wohnen und der Schutz vor Verdrängung werden auch durch das genossenschaftliche Wohneigentum ermöglicht. Daher wollen wir die Wohnungsbaugenossenschaften fördern, etwa über eine Bevorzugung bei der Baulandvergabe.