Pressemitteilung
Ehrhorn: Kinderrechte stehen bereits im Grundgesetz
Berlin, 27. November 2019. Zu dem Entwurf der Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), mit dem sie Kinderrechte im Grundgesetz verankern will, sagt der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Ehrhorn, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
„Es ist unsäglich, mit welchen Begriffsverwirrungen die Regierung ständig arbeitet. Kinderrechte stehen längst im Grundgesetz. Das fängt schon mit Artikel 1 an, der die Menschenwürde garantiert, die selbstverständlich uneingeschränkt auch jedem Kind zukommt. In gleicher Weise beziehen sich ebenfalls alle übrigen Grundrechte, soweit sie ihren Inhalten nach Anwendung finden können, bereits auch auf Kinder. Zu Recht käme ja auch niemand auf die Idee, Senioren, Brünetten oder Linkshändern besondere Grundrechte zu gewähren. Denn jeder Mensch, egal welchen Alters und welche Merkmale er auch immer aufweist, unterfällt in Deutschland schon immer dem vollen Schutz unseres Grundgesetzes.
Was die Ministerin hier eigentlich will, ist den staatlichen Einfluss auf Kinder auszuweiten, um sie letztlich gegen die Rechte anderer, gerade der Eltern, ausspielen zu können. Aufgrund ihres Entwicklungsstadiums sind sich Kinder häufig noch gar nicht im Klaren über ihre Bedürfnisse und Rechte, sondern brauchen die Anleitung und Umsorgung von Erwachsenen, seit jeher insbesondere ihrer Eltern. Wenn nun Kindern aber gesonderte Grundrechte zugestanden werden, definiert stattdessen der Staat nicht nur ihre Ausgestaltung, sondern setzt diese auch durch. Durch die Hintertür soll hier der staatliche Einfluss auf die Kindeserziehung durchgesetzt werden, um kollektivistische Ideologien, wie etwa einen Kita-Zwang im vermeintlichen Interesse der Betroffenen durchsetzen zu können.
Solchen Gedanken erteilen wir als AfD-Bundestagsfraktion nicht nur eindeutig eine Absage, sondern halten sie auch für evident verfassungswidrig. Grundrechte sind Abwehrrechte des Einzelnen gegen den Staat. Mit den vermeintlichen Kinderrechten möchte aber gerade der Staat eine Abwehr der Interessen einzelner, vor allem der Eltern in Bezug auf ihr Kind, ermöglichen. Das ist totalitär und mit unserer Verfassungsordnung unvereinbar.“
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