Antrag
Einführung, Aufbau und Betrieb eines nationalen Mortalitätsregisters für Forschungszwecke
Berlin, 22. November 2022. Der gegenwärtige Prozess der Todesfallerfassung und Erstellung einer Todesursachenstatistik liegt in Deutschland sowohl hinsichtlich der Datenqualität als auch hinsichtlich der Datennutzungsmöglichkeiten hinter dem Standard anderer Länder zurück. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Prognos AG , die im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit im Jahr 2013 erstellt wurde.
Darin wird der besseren Schulung der Ärzteschaft eine hohe Bedeutung zugemessen. Es wurde empfohlen, im Rahmen des Medizinstudiums und der ärztlichen Fort- und Weiterbildungen der Leichenschau mehr Gewicht beizumessen und den Aufbau und Betrieb eines nationalen Mortalitätsregisters voranzutreiben. Im Hinblick auf die ärztliche Ausbildung müssten die Universitäten ihre Curricula entsprechend anpassen. Die Leichenschau könnte beispielsweise im Rahmen des bereits heute in der Approbationsordnung vorgesehenen Faches „Rechtsmedizin“ vermittelt werden. Die Weiter-und Fortbildung der Ärzte fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder. Diese wurden vor dem Hintergrund der Studie gebeten, in einem ersten Schritt ein abgestimmtes Vorgehen in Bezug auf die dort genannten Verbesserungsvorschläge einzuleiten.
Medizinische Daten im Rahmen von sogenannten Big-Data-Konzepten besser nutzbar zu machen, fordert auch der Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) zusammen mit Epidemiologen und Sozialforschungsinstituten3. Dieser Rat, der 2004 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung eingerichtet wurde, empfiehlt in diesem Zusammenhang, ein nationales Mortalitätsregister in Deutschland aufzubauen. Derartige Register gibt es derzeit nur in den Bundesländern Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz. Es sei daher sinnvoll, so der Rat, diese in einem ersten Schritt systematisch zu überprüfen und ein Gesamtkonzept dafür auszuarbeiten, wie eine bundesweite Umsetzung erfolgen könnte. Die Daten sollten dabei nicht durch ihre fortlaufende Löschung ungenutzt bleiben, sondern vielmehr unter strenger Einhaltung des Datenschutzes verfügbar und mit weiteren Datensätzen verknüpfbar gemacht werden
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