Einsetzung des … Untersuchungsausschusses der 21. Wahlperiode („NGOs“)
Einsetzung des … Untersuchungsausschusses der 21. Wahlperiode („NGOs“)
Berlin, 16. Dezember 2025. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag beantragt die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Art. 44 GG zur Aufklärung der staatlichen Finanzierung sogenannter NGOs und deren einseitiger Einflussnahme während des Bundestagswahlkampfes 2025. Im Zentrum steht das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ als zentraler Knoten eines komplexen Fördernetzwerks aus BMFSFJ, Bundeskanzleramt, Auswärtigem Amt, BMI und weiteren, dessen Intransparenz durch Verschlusssachen und unvollständige Angaben der Bundesregierung offenkundig wird. Der Antrag fordert Prüfungen zu Förderbeträgen, personellen Verflechtungen, Teilnahme an Demonstrationen gegen „Rechts“, Verstoß gegen Neutralitätsgebote, Debanking-Kampagnen gegen die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag sowie Einfluss von NGOs auf Wahlprozesse. Zudem sollen Empfehlungen zur Eindämmung staatsfinanzierter parteiischer NGOs, zur Reform der Gemeinnützigkeit (§ 52 AO), zur Stärkung der Transparenz und zur Verhinderung eines mutmaßlichen „deep state“ erarbeitet werden.
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