Elektronische Patientenakte ist Zwangs-Digitalisierung ohne Schutz
Elektronische Patientenakte ist Zwangs-Digitalisierung ohne Schutz
Berlin, 5. Mai 2025. Zum bundesweiten Start der sogenannten elektronischen Patientenakte (ePA), die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach als digitalen Fortschritt bezeichnet, teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Dietz mit:
„Die elektronische Patientenakte ist kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt beim Datenschutz und der Patientenfreiheit. Wir haben von Anfang an davor gewarnt: Die ePA wird nicht freiwillig eingerichtet, sondern automatisch – es sei denn, der Patient widerspricht aktiv. Dieses Opt-out-Verfahren verletzt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Die neue Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider bestätigt: Die Bürger werden kaum darüber informiert, wie sie widersprechen können. Das ist kein Versehen – das ist politische Absicht. Die Regierung spricht von ,Datensouveränität‘, doch in Wahrheit haben die Patienten keine echte Kontrolle. Wer einzelnen Ärzten bestimmte Informationen vorenthalten will, kann das nicht tun – entweder alle dürfen zugreifen oder keiner. Dieses sogenannte ,selektive Freigabemanagement‘ ist reine Fassade. Zudem sind viele technisch überfordert. Wer kein Smartphone hat, ist praktisch ausgeschlossen. Ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen oder ohne Internetzugang bleiben außen vor. Besonders kritisch: Notärzte, Apotheken oder Betriebsärzte erhalten pauschal Zugriff auf die komplette Medikationsliste – für 90 Tage, ohne aktive Zustimmung. Das ist kein Datenschutz, sondern Systemzwang. Dass die Regierung dieses Modell als Fortschritt verkauft, ist blanker Zynismus. Selbst Patientenschützer sprechen inzwischen von Irreführung der Öffentlichkeit – zu Recht. Wir fordern: Sofortiger Stopp der Einführung, Rückkehr zur Freiwilligkeit, einfache Widerspruchsmöglichkeiten und barrierefreie Zugänge. Gesundheit braucht Vertrauen – nicht Zwang und Überwachung. Ein System, das die Rechte der Patienten derart missachtet, darf in dieser Form nicht bestehen bleiben.“
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