Erhalt des Ackerstatus landwirtschaftlicher Flächen rechtssicher gewährleisten, unionsrechtliche Spielräume ausschöpfen und Fehlsteuerungen im Dauergrünlandschutz beseitigen

Erhalt des Ackerstatus landwirtschaftlicher Flächen rechtssicher gewährleisten, unionsrechtliche Spielräume ausschöpfen und Fehlsteuerungen im Dauergrünlandschutz beseitigen

Berlin, 24. März 2026. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag macht geltend, dass nach Art. 4 Abs. 3 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2021/2115 Dauergrünland zwar grundsätzlich erst nach fünfjähriger Nutzung außerhalb der Fruchtfolge entsteht, EU-Mitgliedstaaten jedoch abweichende Regelungen zur Berücksichtigung im Fruchtfolgesystem vorsehen dürfen. Die derzeitige deutsche Anwendung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung wertet mehrjährige Feldfutterflächen automatisch als Dauergrünland und verkennt damit unionsrechtlich eröffnete Gestaltungsspielräume. Dieses Gold-Plating greift in die Bewirtschaftungsfreiheit landwirtschaftlicher Betriebe ein und erzeugt agrarische Fehlanreize. Die AfD-Fraktion betont, dass die jüngsten GAP-Anpassungen klarmachen, dass der Ackerstatus auch ohne regelmäßigen Umbruch erhalten werden kann. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag fordert deshalb: unverzügliche Einführung einer rechtsverbindlichen Stichtagsregelung zum 1. Januar 2026 für alle als Ackerland ausgewiesenen Flächen; Aufhebung starrer zeitlicher Kriterien bei dauerhafter Nutzungsänderung; Anpassung der Definition „Dauergrünland“ in GAP-Konditionalitäten- und Direktzahlungen-Verordnung unter Wahrung des unionsrechtlichen Schutzes; Einführung praxistauglicher Übergangsregelungen für 2026; Förderung einer kohärenten, verhältnismäßigen EU-weiten Auslegung des Dauergrünlandbegriffs.

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