EuGH-Urteil zur Mindestlohnrichtlinie bestätigt Auffassung der AfD-Fraktion

EuGH-Urteil zur Mindestlohnrichtlinie bestätigt Auffassung der AfD-Fraktion

Berlin, 12. November 2025. Der Europäische Gerichtshof hat die Mindestlohnrichtlinie der EU in Teilen für nichtig erklärt. Gegen die 2022 beschlossene Richtlinie hatte Dänemark mit Unterstützung Schwedens geklagt. Dazu teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete Peter Bohnhof, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, mit:

„Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass die EU keine Regelungskompetenz für das Arbeitsentgelt hat. Diese Kompetenzüberschreitung haben wir wiederholt kritisiert. Denn über die Höhe der Löhne entscheiden nach den EU-Verträgen die Mitgliedstaaten. Daher begrüßen wir das EuGH-Urteil. Umso kritischer ist nun zu bewerten, dass die deutsche Mindestlohnkommission sich in ihrer Anfang 2025 geänderten Geschäftsordnung ausdrücklich auch auf die EU-Mindestlohnrichtlinie beruft. Mit dem EuGH-Urteil muss nun für alle Beteiligten klar sein: Der deutsche Mindestlohn ist kein sozialpolitisches ,Wünsch Dir was‘. Für die Festsetzung ist allein das Mindestlohngesetz maßgeblich. Demnach orientiert sich der Mindestlohn an der Tarifentwicklung, um faire Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen und Arbeitnehmer vor Niedrigstlöhnen zu schützen.“

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