Antrag

Familien entlasten – Das Ehegattensplitting zu einem Familiensplitting erweitern

Berlin, 29. November. Es lässt sich ein kausaler Zusammenhang zwischen den immer komplizierter werdenden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und den schlechten Geburtenraten in Deutschland konstatieren. Dabei birgt diese Entwicklung weitreichende Gefahren für den Erhalt unserer gesellschaftlichen und sozialstaatlichen Strukturen. Eine Industrienation wie Deutschland kann es sich langfristig nicht leisten, dass sich junge Menschen immer seltener für Kinder entscheiden, weil die finanziellen Rahmenbedingungen unmöglich sind.

Die aktuelle Entwicklung einer stark angestiegenen Inflation von zuletzt 10,4 %3 verschärft diese Problematik noch einmal deutlich. Kinderreiche Familien und Alleinerziehende gehören in Deutschland zu den am stärksten von relativer Armut betroffenen Gruppen. Dies liegt darin begründet, dass es in der Regel einen Hauptverdiener gibt. Das Führen einer funktionierenden Familie muss gesellschaftlich wieder stärker in den Fokus geraten und steuerlich so gestaltet werden, dass der immense finanzielle Nachteil gegenüber Singles oder Doppelverdiener abgebaut wird. so kann das Kinderkriegen wieder attraktiver werden.

Das Familiensplitting ist also nicht nur eine sinnvolle steuerrechtliche Regelungsmöglichkeit, sondern eine verfassungsmäßige Notwendigkeit nach Artikel 6 des Grundgesetzes, der die Ehe und Familie schützt. Das jetzige System aus Ehegattensplitting bei verheirateten Paaren, Kinderfreibeträgen und Kindergeld reicht nämlich nicht aus, um dem verfassungsmäßig garantieren Schutz der Familie ausreichend Rechnung zu tragen, wenn es sich so viele Menschen nicht leisten können. Bei der Berechnung der Steuer soll beim Familiensplitting auch der Grundfreibetrag der Kinder freigestellt werden und das zu versteuernde Haushaltseinkommen der Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner nicht mehr nur durch zwei geteilt werden, dem Steuersatz unterworfen werden und das Ergebnis verdoppelt werden, sondern der Divisor wird um die Zahl der Kinder erweitert.

Das Kindergeld soll unabhängig vom Familiensplitting bestehen bleiben, damit auch Eltern mit geringen Einkommen profitieren. Die Kinderfreibeträge entfallen und eine Günstigerprüfung findet insofern nicht mehr statt. Bei Nichtehegatten oder Einzelveranlagungen soll den Eltern pro Kind der hälftige Grundfreibetrag zustehen und der Splittingvorteil mit einem Faktor 0,5 berücksichtigt werden. Haben beide Eltern das Sorgerecht, soll eine Übertragung weiterhin möglich bleiben. Jede Eltern-Kind-Beziehung mit mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil und mindestens einem Kind gilt als Familie. Insofern haben auch Alleinerziehende Anspruch auf das Familiensplitting. Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen bei der Erweiterung des Ehegattensplittings nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat seit jeher mehrere Varianten des Steuerrechts zum Schutz von Ehe und Familie akzeptiert. Das Ehegattensplitting wird de facto nicht abgeschafft, sondern erweitert.

 

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