Antrag
Feministische Entwicklungspolitik stoppen – Stattdessen Frauen- und Mädchenrechte effektiv stärken
Berlin, 22. November 2022. Geschlechtergerechtigkeit ist ein Menschenrecht. Frauen und Mädchen haben das Recht auf ein Leben in Würde, ohne Angst und Not. Doch noch immer leben Frauen und Mädchen häufiger als Männer in Armut, haben seltener lesen und schreiben gelernt, haben einen schlechteren Zugang zu medizinischer Versorgung, zu Eigentum, Krediten, Ausbildung und Arbeitsplätzen. Um Wege aus der Armut zu finden, ist die Stärkung der Rolle der Frauen und Mädchen ein wichtiger Weg.
Bei der Gründung der UNO 1946 wurde das Prinzip der Gleichberechtigung von Frau und Mann bereits anerkannt (Präambel, Art. 1.3). Auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948 beinhaltet einen Grundsatz der Nichtdiskriminierung aufgrund des Geschlechts.
Im Jahre 1949 wurde im Artikel 27 der Genfer Konvention IV erstmals der besondere Schutz vor Vergewaltigung, erzwungener Prostitution und sonstigen unzüchtigen Angriffen gegen Frauen im Krieg verankert (https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1951/300_302_297/de#a27).
Auf der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Dezember 1979 in New York wurde das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women, CEDAW) verabschiedet. Bereits zuvor existierenden Bestimmungen wurden mit diesem Übereinkommen zusammengefasst. Dieses Übereinkommen war aber weiter gefasst, da es die Vertragsstaaten in die Verantwortung nahm, Rechtsverletzungen an Frauen auch bei nichtstaatlichen Akteuren zu ahnden.
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