Antrag
Flüchtlinge heimat- und kulturnah unterbringen – Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention konsequent einhalten
Berlin, 18. November 2024. Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK; Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951) sowie das Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 31. Januar 1967 stellen bis heute den internationalen Rahmen für den Schutz von Flüchtlingen dar. 145 Staaten sind der Konvention und/oder dem Protokoll beigetreten.
Trotz der historischen Verdienste der GFK und des Protokolls sind beide hoch- gradig reformbedürftig. Die Konvention ist ein Kind ihrer Zeit, entstanden nach den Verheerungen des Zweiten Weltkriegs und vor dem Hintergrund der nationalsozialistischen und kommunistischen Verbrechen. Im Zeitalter der Globalisierung, mit ihren weltweiten Strömen an Informationen, Waren, Dienstleistungen und Menschen, mit dem enormen Ausbau der Interkonnektivität, der Verkehrsinfrastruktur und des weltumspannenden Internets sind die GFK sowie das dazugehörige Protokoll nicht länger zeitgemäß, oft gar kontraproduktiv. Sie sind nicht länger Teil der Lösung, sondern oft genug des Problems.
Deutschland und die Europäische Union sehen sich mit einer Migrationskrise konfrontiert, die sogar „2015“ übersteigt. Im letzten Jahr hat die Bundesrepublik 1,2 Millionen Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge aufgenommen. Im Jahr 2022
wurden innerhalb der EU fast 924.000 Asylanträge gestellt (plus 46,5 Prozent im Vergleich zu 2021), davon 244.132 und damit mehr als ein Viertel in Deutschland. Die illegalen Grenzübertritte an den EU-Außengrenzen sind im letzten Jahr um fast 70 Prozent angestiegen.
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