Antrag

Heimat braucht Bauern – Bäuerliche Familienbetriebe in Deutschland erhalten

Berlin, 23. Januar 2023. Der Selbstversorgungsgrad für Grundnahrungsmittel lag in Deutschland zuletzt nur noch bei durchschnittlich 80 Prozent (ohne Erzeugung aus Auslandsfutter) beziehungsweise 88 Prozent (mit Erzeugung aus Auslandsfutter) (https://dserver.bundestag.de/btd/20/003/2000350.pdf, S. 17f.). Wohlgemerkt können diese Ergebnisse auch anders ausfallen, wenn beispielsweise schlechte Wetterverhältnisse, Betriebsmittelengpässe o.ä. zu Ernteeinbußen führen. Das bedeutet, dass wir bereits heute einen nicht unerheblichen Teil unserer Nahrungsmittel importieren müssen, um den Bedarf decken zu können. Der gegenwärtig in der Agrarpolitik eingeschlagene Weg hin zu einer flächendeckenden Extensivierung und Stilllegung wertvoller Agrarflächen sowie die damit verbundene steigende Abhängigkeit von Lebensmittelimporten verlagert die heimische landwirtschaftliche Produktion zunehmend in Länder, in denen deutlich niedrigere Produktionsstandards, wie beispielsweise bezüglich des Umwelt- und Tierschutzes, gelten.

Um uns bei der Versorgung mit Lebensmitteln möglichst unabhängig vom Ausland zu machen und weitere Abhängigkeiten zu vermeiden, sollte daher ein möglichst hoher Selbstversorgungsgrad bei Lebensmitteln in Deutschland angestrebt werden. In diesem Sinne wird die nachhaltige Intensivierung der Landwirtschaft mit einer ressourceneffizienten Optimierung der Flächenproduktivität des Pflanzenbaus immer wichtiger und steht auch im Einklang mit den Belangen des Umwelt- und Artenschutzes. Wissenschaftliche Studien belegen, dass sich ein größerer Flächenverbrauch schlechter auf die Artenvielfalt auswirkt als eine nachhaltig intensivere Landwirtschaft auf weniger Fläche (Balmford, A., 2021, Concentrating vs. spreading our footprint: how to meet humanity’s needs at least cost to nature. Journal of Zoology 315 (2), 79 – 109; Tscharntke, T. & Grass, I. & Wanger, T. & Westphal, C. & Batáry, P., 2021, Beyond organic farming – harnessing biodiversity-friendly landscapes. Trends in Ecology & Evolution 36 (10), 919 – 930).

Dazu gehört, dass eine bedarfsgerechte Nährstoffversorgung der Pflanzen nach guter fachlicher Praxis auch weiterhin gewährleistet werden kann. Eine gesetzliche vorgeschriebene pauschale Absenkung der Stickstoffdüngung in nitratsensiblen Gebieten auf 20 Prozent unter dem Bedarf der Kultur führt nicht nur zu erheblichen Einbußen bei den Getreideerträgen und -qualitäten, sondern verursacht auch massive ökologische Probleme wie beispielsweise einen Verlust an Bodenfruchtbarkeit und Humusabbau (https://www.praxis-agrar.de/pflanze/pflanzenbau/die-neue-duengeverordnung; Gerd Rinas, „Kein Ende des Konflikts“, Bauern Zeitung – Wochenblatt für die ostdeutsche Landwirtschaft, Nr. 3, 21.01.2022, S. 12). Auch der bedarfsgerechte Pflanzenschutz nach guter fachlicher Praxis muss weiterhin gewährleistet werden, weil er für einen erfolgreichen Pflanzenbau von übergeordneter Bedeutung für die Ertragssicherheit und -qualität ist. Im deutschen Pflanzenschutzgesetz ist der integrierte Pflanzenschutz, der unter anderem den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Maß beschränkt, bereits als Leitbild des modernen Pflanzenschutzes bereits verankert und gehört zur guten fachlichen Praxis bei der Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen (§ 2 Nr. 2 Pflanzenschutzgesetz vom 6. Februar 2012). Das erforderliche hohe Fachwissen der Landwirte für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln wird durch die Pflicht zur Sachkunde ebenfalls bereits verlässlich sichergestellt (https://www.pflanzenschutzskn.de/dislservice/faces/index.xhtml).

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