Inflationsgetriebene kalte Progression verlässlich stoppen
Inflationsgetriebene kalte Progression verlässlich stoppen

Ausgangspunkt dafür ist die Prognose des Verbraucherpreisindexes für das jeweils laufende Jahr, der die Bundesregierung im Rahmen ihrer jährlichen Herbstprojektion erstellt. Etwaige Prognosefehler sind im Folgejahr zu berücksichtigen. Dieses Indexierungsverfahren stellt sicher, dass die Entlastung der Steuerzahler mit Hilfe aktueller Verbraucherpreisdaten zeitnah und fair erfolgt. Für diese Tarifneunormierung startet im Anschluss an die Herbstprojektion der Bundesregierung das Gesetzgebungsverfahren für die jährliche Anpassung des § 32a Absatz 1 EStG, so dass zum 1. Januar des Folgejahres die neue Tarifformel in Kraft treten kann. Dem Gesetzgeber wird damit aufgegeben, eine entsprechende Neunormierung vorzunehmen, die dann für den Veranlagungszeitraum 2022 gilt. Am Beispiel dieser erstmaligen Normierung kann verdeutlicht werden, wie diese Tarifanpassung im Einzelnen zu erfolgen hat: Falls die Bundesregierung im Herbst 2021 gemäß ihrer Herbstprojektion für das Kalenderjahr 2021 einen Anstieg des Verbraucherpreisniveaus um beispielsweise 2,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr erwartet, muss die Tarifformel für den Veranlagungszeitraum 2022 um 2,0 Prozent gegenüber dem Tarif 2021 angepasst werden. Dies gilt jedoch nur, wenn rückblickend die für den Tarif 2021 unterstellte Inflationsrate für 2020 (hier 1,95 Prozent gemäß Entwurf FamEntlastG) auch dem im Herbst 2021 feststehenden Ist-Wert 2020 entsprochen hat. Wird hier jedoch eine Abweichung festgestellt, ist diese bei der Anpassung des Tarifs 2022 nachträglich zu berücksichtigen. Falls beispielsweise der Verbraucherpreisanstieg 2020 statt der zunächst erwarteten 1,95 tatsächlich nur 1,90 betrug, ist diese Prognoseabweichung von -0,05 Prozentpunkten im Herbst 2021 zu berücksichtigen. Der maßgebliche Referenzwert ergibt sich dann als Produkt der Prognose-Inflation 2021 (im Beispiel 1,02) und der Ist-Inflation 2020 (im Beispiel 1,019) geteilt durch die Ursprungsprognose-Inflation 2020 (im Beispiel 1,0195). In diesem Beispiel beträgt der Referenzwert für die Normierung des Tarifs 2022 rund 1,95%.
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