Antrag

Interessen der deutschen Minderheit in Polen schützen – Gute Freundschaft mit Polen pflegen

Berlin, 22. November 2022. Ziel des Antrages ist es, die Interessen der Deutschen Minderheit zu schützen. Gegenstand ist hier konkret der Zugang zum muttersprachlichen Deutschunterricht bzw. Deutsch als Minderheitensprache in Polen. Es ist Eile geboten, da das Schuljahr in Polen am 1. September 2022 begonnen hat und die Kürzungen bereits greifen. Es muss verhindert werden, dass die Deutschlehrer in Polen in andere Berufe wechseln und dann vielleicht nicht mehr für eine Rückkehr zur Verfügung stehen.

Daher bedarf es hier einer Übergangslösung in Form der Bereitstellung von Geldern durch den Bund bis eine Einigung mit der polnischen Seite gefunden ist. Die Antragssteller möchten den Konflikt um den Zugang zur Muttersprache mit Polen einvernehmlich im Geiste der Freundschaft und guter europäischer Nachbarschaft lösen. Die polnische Regierung hat deutlich gemacht, dass dies möglich ist, wenn eine systematische dauerhafte Finanzierung des muttersprachlichen Polnischunterrichts in Deutschland sichergestellt wird und sich der Zugang zum muttersprachlichen Polnischunterricht in den Bundesländern merklich verbessert. Der Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom 17. Juni 1991 wurde vom Bundestag und Bundesrat ratifiziert. Da nach Artikel 3 Absatz 3 VNfZ die Außenminister „für die Durchführung dieses Vertrags in seiner Gesamtheit Sorge“ tragen, ist eine Bundesfinanzierung in Form einer Vereinbarung mit den Ländern rechtlich möglich.

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