Antrag

Ja zu nationaler Souveränität – Nein zum EU-Migrationspakt

Berlin, 27. November 2024. Der EU-Migrationspakt wurde in Form von zehn Vorlagen, davon fünf Legislativvorschlägen, am 23.09.2020 durch die EU-Kommission bekannt gegeben und soll zukünftig die Voraussetzungen der Einwanderung in die EU-Länder regeln. Das Migrations- und Asylpaket greift maßgeblich in die freie Entscheidungskompetenz der Mitgliedstaaten ein und droht so, die Grundlagen der europäischen Nationalstaaten aufzulösen.

Die Souveränität europäischer Nationalstaaten, insbesondere im Hinblick auf Aspekte der Zuwanderung, soll derart eingeschränkt wer den, dass entsprechende Entscheidungsträgerschaften und -gewalten der europäischen Nationalstaaten de facto beseitigt werden würden. Bereits in der Vergangenheit gab es aus anderen Ländern, wie z. B. der Visegrád Gruppe (Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn) Kritik am EU-Migrationspakt. Diese Länder lehnen den EU-Migrationspakt ab.2 Hauptkritikpunkt sind die Regelungen zum vollständigen Einhalt von Zuwanderung. Danach soll die jetzige und zukünftige Migration in die Europäische Union (EU) so gestaltet werden, dass aus illegaler eine legale Einwanderung in die EU wird. Den Nationalstaaten verbliebe dann nur noch die Umsetzung. Der Bundestag je doch besteht auf dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unabhängig und unbeeinflusst über ihre Migrations- und Asylpolitik – und somit indirekt auch über die Zusammensetzung ihrer Bevölkerung sowie die Stabilität ihrer Sozialsysteme –, zu entscheiden. Über Qualität und Quantität einer Einwanderung selbst zu bestimmen, ist herausragendes Merkmal staatlicher Souveränität: Das muss auch für Deutschland gelten…

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