Antrag

Kampf in Deutschland gegen islamistische Organisationen jetzt mithilfe weiterer Maßnahmen und Verbote konsequent fortführen

Berlin, 14. Mai 2024. Die Bundesregierung verkennt die tatsächliche Gefährdungslage durch importierten islamistischen Extremismus für die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere auch für die hier lebende jüdische Bevölkerung. Gerade diese Gefährdungslage stellt eine schwerwiegende Bedrohung für unsere gesamte westliche Werteordnung dar. Aus rein ideologischen Gründen und trotz aller Warnungen hat man diese Gefahren für lange Zeit weitgehend ausgeblendet.
Stattdessen wird öffentlich lautstark und perpetuierend der einseitige „Kampf gegen Rechts“ propagiert und gefördert. Mit großer Sorge weisen die Antragssteller darauf hin, dass genau dieser Kampf als Vorwand dafür missbraucht wird, um mögliche Kritiker einer Politik der „offenen Grenzen für jedermann“ politisch mundtot zu machen, um damit eine einseitige ideologische Ausrichtung zu manifestieren. Stellvertretend hierfür steht auch der Entwurf des Demokratiefördergesetzes (BT-Drucksache 20/5823). Dieser Entwurf erwähnt den islamistischen Extremismus gerade einmal marginal im Rahmen der Zielsetzung, befasst sich dann jedoch anschließend überproportional stark mit allen möglichen Erscheinungsformen des Rechtsextremismus, einschließlich der Islam- und Muslimfeindlichkeit.

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