Keine digitale Überwachung – Gegen jede Form einer Chatkontrolle
Keine digitale Überwachung – Gegen jede Form einer Chatkontrolle
Berlin, 16. Dezember 2025. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag legt in ihrem Antrag dar, dass die geplante EU-Regulierung zur sogenannten Chatkontrolle eine unverhältnismäßige, anlasslose Überwachung privater digitaler Kommunikation aller Bürger bedeuten würde. Sie fordert die Bundesregierung auf, sich in den anstehenden Trilog-Verhandlungen entschieden gegen jede Form einer Chatkontrolle – gleich ob verpflichtend oder auf freiwilliger Basis für Unternehmen – einzusetzen und die bis April 2026 befristete Erlaubnis für freiwilliges Scanning nicht zu verlängern. Im Entwurf der EU-Kommission vom Mai 2022 vorgesehenes Client-Side-Scanning und die Aufhebung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gefährden Grundrechte gemäß Art. 7, 8 EU-Grundrechtecharta sowie Art. 10 GG und treffen neben Kriminellen auch unbescholtene Bürger, Journalisten, Ärzte und Anwälte. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag erklärt, der angebliche Kinderschutz könne nicht auf dem Rücken der Privatsphäre realisiert werden, zumal KI-Lösungen falsch positive Treffer produzierten und das Vertrauen in digitale Kommunikation nachhaltig beschädigt werde.
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