Antrag
Keine Ideologisierung der Bundesfilmförderung – Der Kunstfreiheit Geltung verschaffen
Berlin, 19. September 2023. Die Kunstfreiheit „wie eine Löwin“ verteidigen zu wollen, sei eine ihrer „wichtigsten Aufgaben“. So ließ die Kulturstaatsministerin (BKM) im Februar dieses Jahres vernehmen. Dass es sich hier um nichts anderes als um ein Lippenbekenntnis handelt, zeigen beispielsweise ihre Aussagen zur Reform der Filmförderung bzw. „zur Zukunft des deutschen Films“, zu der sich die BKM kürzlich in den Medien äußerte. Sie machte dort deutlich, dass es einer Reform bedürfe, die den „Veränderungen unserer Gesellschaft“ Rechnung trage.
Deshalb müsse sie „Schlüsselthemen wie die Realität der Diversität unserer Einwanderungsgesellschaft und Geschlechtergerechtigkeit in den Blick nehmen und Nachhaltigkeit viel stärker berücksichtigen“. Nicht anders denn als Angriff auf die Kunstfreiheit muss die Forderung der BKM verstanden werden, dass „Diversität, Geschlechtergerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ nicht als „Zusätze einer Filmförderung“ zu betrachten seien, sondern als deren „Voraussetzung“. Entsprechend dieser „Voraussetzungen“ beinhalte die „Vergabe öffentlicher Mittel“ aus Sicht der BKM, „dass sich die Empfänger dieser Mittel mit der Realität der Vielfalt unserer Einwanderungsgesellschaft“ auseinandersetzten und „der wichtigen Frage ihrer Gestaltung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt“. Weiter forderte die BKM, dass auch die „Förderung der Geschlechtergerechtigkeit“ „überfällig“ sei; als Beispiele nannte die BKM Löhne und Honorare in der Filmbranche. Von den „entscheidungsrelevanten Gremien bis hin zu den Anreizen in den Fördersystemen“, so die BKM, „können Diversität und Geschlechtergerechtigkeit eine Ermöglichung besserer Förderung und erfolgreicherer Filme sein“.
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