Keine planungsrechtlichen Sonderrechte für Flüchtlingsunterkünfte
Keine planungsrechtlichen Sonderrechte für Flüchtlingsunterkünfte
Berlin, 24. Juni 2025. Wir stellen in unserem Antrag fest, dass seit 2015 grundlegende Regelungen des Grundgesetzes und der Asylgesetzgebung durch die Bundesregierung missachtet werden. Die unzureichende Kontrolle der Landesgrenzen und das Versagen, illegalen Aufenthalt zu beenden, hat zu einem unhaltbaren Druck auf die Städte und Gemeinden geführt, adäquate Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbewerber bereitzustellen. Um dies zu ermöglichen, wurden städtebauliche Privilegierungen für Flüchtlingsunterkünfte eingeführt, die nicht nur bestehende Bebauungspläne verletzen, sondern auch die kommunalen Selbstverwaltungsrechte der Bürger massiv einschränken. Die Fraktion der AfD fordert daher die Streichung dieser Sonderregelungen im Baugesetzbuch, um die Rechte der einheimischen Bevölkerung zu wahren und einen Rückgang der illegalen Migration zu fördern. Wir fordern zudem umfassende Maßnahmen zur Grenzschließung und Rückführung, um die gegenwärtig bestehende privilegierte Behandlung von Migranten zu beenden und die Integrität unseres städtebaulichen Rechts wiederherzustellen.
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