Körperverletzungen gegen Angehörige der LSBTIQ-Bewegung mehrheitlich nicht politisch motiviert
Körperverletzungen gegen Angehörige der LSBTIQ-Bewegung mehrheitlich nicht politisch motiviert
Berlin, 4. Oktober 2025. Die überwiegende Mehrzahl der gegen Angehörige sexueller Minderheiten und der sogenannten LSBTIQ-Bewegung in Deutschland vorgenommenen Körperverletzungsdelikte sind keinem Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität zuzuordnen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 21/1706) der AfD-Bundestagsfraktion hervor. Dazu erklärt der familienpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Martin Reichardt: „Die vorgelegten Zahlen belegen, dass die im vergangenen Frühsommer erfolgte öffentliche Wortmeldung des Verfassungsschutzes, nach der für Angehörige der sogenannten LSBTIQ-Bewegung eine abstrakte Gefahr für Leib und Leben durch rechtsextreme Jugendgruppen ausgehe, auf einer sehr einseitigen Auslegung des tatsächlichen Lagebilds fußt. So konnten in den vergangenen Jahren jeweils nur etwa 10 bis 20 Prozent der gegen Angehörige sexueller Minderheiten vollzogenen Körperverletzungen dem rechtsextremen Spektrum zugeordnet werden. Zudem fällt auf, dass in eben diesem Phänomenbereich politisch motivierter Gewalt auch Fälle von Körperverletzungsdelikten aufgeführt werden, bei denen es mindestens einen nichtdeutschen Tatverdächtigen gegeben hat. Auch die Fallzahlen mit mindestens einem ausländischen Tatverdächtigen überwogen in den vergangenen Jahren meistens gegenüber jenen, die dem politisch rechten Spektrum zugeordnet wurden. Des Weiteren ist es bezeichnend, dass die Bundesregierung keine Angaben zu den Vornamen der Täter mit deutscher Staatsangehörigkeit macht. So bleibt es bei der Vermutung, dass ein erheblicher Teil dieser Tätergruppe einen Migrationshintergrund besitzt. Die Informationspolitik des Bundesamts für Verfassungsschutz gehört dringend auf die Probe gestellt. Eine solch fragwürdige Beeinflussung der politischen Meinungsbildung durch den Inlandsnachrichtendienst muss künftig tunlichst unterbleiben.“
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