Antrag
Konsequente Beendigung der Entwicklungszusammenarbeit in und mit Afghanistan – Keine Anwerbung neuer Ortskräfte
Berlin, 11. Mai 2023. Die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht jenen Afghanen die Ausreise aus Afghanistan und Einreise nach Deutschland, die als Ortskräfte für deutsche Institutionen oder Entwicklungshilfeorganisationen tätig waren und nunmehr einer Gefährdung ausgesetzt sind. Insgesamt wurde 23.300 Ortskräften sowie ihren Familienangehörigen die Zusage zur Aufnahme durch Deutschland erklärt. Rund 17.200 dieser Ortskräfte wurden bereits in Deutschland eingeflogen (https://www.n-tv.de/politik/Gut-17-000-Ortskraefte-nach-Deutschland-gereist-article23459753.html, abgerufen am 22.09.2022). 2.000 dieser Ortskräfte waren für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit tätig. Seit Mai 2021 sind diese und ihre rund 8.000 Angehörigen nach Deutschland eingereist (https://www.bmz.de/de/laender/afghanistan/ortskraefte, abgerufen am 22.09.2022).
Obwohl die Bundesregierung noch immer ehemaligen Ortskräften die Einreise nach Deutschland ermöglicht und die berufliche Fortbildung in Afghanistan verbleibender Ortskräfte fördert (vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/fragen-und-antworten-437382, abgerufen am 22.09.2022), werden durch die bundeseigene Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) neue Ortskräfte angeworben. Bislang wurden mehr als 250 neue lokale Mitarbeiter eingestellt (https://www.welt.de/politik/ausland/article241104503/Afghanistan-Bund-stellt-250-neue-Ortskraefte-an.html, abgerufen am 22.09.2022).
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