Antrag

Kulturgut Fleisch schützen – Kennzeichnungspflicht für künstlichen Fleischersatz aus dem Labor

Berlin, 9. April 2024. Zellbasierte Fleischimitate werden unter labortechnischen Bedingungen hergestellt und sollen laut Befürwortern dazu beitragen, den Fleischkonsum umweltfreundlicher und tiergerechter zu gestalten. Essenziell für die Herstellung sind
biopsierte Stammzellen aus der Muskulatur eines lebenden Tieres oder embryonale Stammzellen, bei deren Entnahme Muttertier und ungeborener Embryo sterben.

Die entnommenen Zellen werden in einer Nährlösung kultiviert. Die Ausbildung von Muskel- und Fettzellen erfolgt unter Laborbedingungen in einem Bioreaktor, wo sich Zellschichten auf einer Trägerschicht übereinander ablagern
und anschließend entnommen werden können. Um die optimale Entwicklung der Zellen zu gewährleisten, muss dem Nährmedium bislang fetales Kälberserum zugesetzt werden. Es wird aus dem Blut der noch schlagenden Herzen ungeborener
Kälber gewonnen. Das Kalb stirbt bei der Entnahme. Es bietet eine Vielzahl von funktionellen Proteinen, Spurenelementen, Hormonen und auch Wachstumsfaktoren, um das Zellwachstum überhaupt zu ermöglichen. Nach aktuellem Stand der Wissenschaft kann das Kulturmedium auch serumfrei hergestellt werden. Zur Auslösung und Beschleunigung der Zellteilung müssen in diesem Fall Wachstumsfaktoren und Hormone nichttierischen Ursprungs dem Medium zugesetzt werden. Mögliche Kontamination mit krankmachenden Bakterien, Viren oder Pilzsporen stellen ein Problem bei der Kultivierung der Zellen dar und könnten Antibiotika und Fungizide im Nährmedium erforderlich machen.

Zum Antrag

Ähnliche Inhalte