Kulturgut Fleisch schützen mit Kennzeichnungspflicht und Bezeichnungsschutz

Kulturgut Fleisch schützen mit Kennzeichnungspflicht und Bezeichnungsschutz

Berlin, 27. Januar 2026. Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag stellt fest, dass zellbasiertes Fleisch in Bioreaktoren aus biopsierten tierischen Stammzellen und fetalem Kälberserum produziert wird, was ethische, tierwohl- und gesundheitspolitische Bedenken aufwirft. Potenzielle Kontaminationen mit Viren, Bakterien oder Pilzsporen und der Einsatz von Antibiotika oder Fungiziden seien nicht auszuschließen. Vor diesem Hintergrund fordert die AfD-Fraktion eine verpflichtende und klar sichtbare Kennzeichnung künstlicher Fleischbestandteile auf der Vorderseite verpackter Lebensmittel sowie ein Verbot irreführender Bezeichnungen traditioneller Fleisch- und Wursterzeugnisse. Zudem soll der Import und Vertrieb zellbasierter Fleischimitate gesetzlich untersagt werden. Auf EU-Ebene setzt sich die AfD-Fraktion für einen Bezeichnungsschutz analog zu Milchprodukten ein und verweist auf Art. 36 AEUV, um regionale Spezialitäten wie Schwarzwälder Schinken, Thüringer Rostbratwurst und Münchener Weißwurst als deutsches Kulturgut zu schützen. Tiergesundheit und emotionales Wohlbefinden bei Zellentnahmen sind nach Ansicht der AfD-Fraktion sicherzustellen. Unter Berücksichtigung der Novel-Food-Verordnung (EU) 2015/2283 zielt der Antrag auf den Erhalt traditioneller Handwerksbetriebe und die Bewahrung der deutschen Esskultur ab.

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