Antrag
Lebensleistung anerkennen – Vermögensfreibetrag bei Sozialhilfe und Bürgergeld angleichen
Berlin, 31. März 2023. Das Bürgergeld wurde nach den Worten von Bundesminister Heil mit dem Ziel von „mehr Respekt und mehr Anerkennung auch von Lebensleistung“ eingeführt, vgl. Bundesminister Heil bei der Vorstellung der Eckpunkte zum Bürgergeld am 20.07.2022 (www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2022/das-neue-buergergeld-mehr-respekt-und-sicherheit-weniger-buerokratie.html).
Der Respekt und die Anerkennung von Lebensleistung sollte dann jedoch auch für die Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gelten. Die bislang unterschiedlichen Freibetragsregelungen zum Schonvermögen für die Bezieher von Bürgergeld und den Beziehern von Sozialhilfe – wie z.B. den Beziehern von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – sind für das zulässige Barvermögen weitgehend anzugleichen; zugleich ist weiterhin der Nachrang der Sozialhilfe angemessen zu berücksichtigen.
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