Antrag

Linksextremismus effektiver bekämpfen – Risikobewertungsinstrument „RADAR-links“ für linksextremistische Gewalttäter einführen

Berlin, 13. Juni 2023. Am 31. Mai 2023 hat der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden Lina E. und drei Männer wegen mehrerer gewaltsamen Angriffe auf politische Gegner sowie wegen weiterer Straftaten verurteilt, die sie als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung begangen haben. Die Hauptangeklagte Lina E. erhielt eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten, die drei Mitangeklagten Freiheitsstrafen zwischen 3 Jahren und 3 Monaten und 2 Jahren und 5 Monaten. Der Haftbefehl gegen Lina E. wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Die Angeklagten hatten zwischen August 2018 und Sommer 2020 mindestens sechs gewaltsame Überfälle auf tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten verübt. In wechselnder Zusammensetzung mit noch weiteren Gewalttätern fügten sie dabei ihren Opfern teils schwerste Verletzungen zu. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stuft die vier Verurteilten als gewalttätige Autonome ein. Nach Ansicht des BfV steht dieser Fall beispielhaft für das hohe Gewaltpotenzial und Radikalisierungsniveau, das in Teilen der linksextremistischen Szene vorherrscht und in dieser Form eine neue Entwicklung im Linksextremismus darstellt: Innerhalb der gewaltorientierten Szene würden sich seit einiger Zeit klandestine Gruppen herausbilden, die sich abschirmen und mit sehr planvoll ausgeführten Attacken und äußerster Brutalität gegen den politischen Gegner vorgehen. Die Opfer linksextremistischer Angriffe würden hierbei in ihrem privaten oder beruflichen Umfeld mit hoher Aggressivität attackiert. Der Gewalt seien dabei kaum Grenzen gesetzt, Hemmschwellen gebe es nicht mehr. Ein Widerspruch aus übrigen Teilen der Szene gegen die hemmungslose Gewalt bleibe weitgehend aus. 

Die Schwelle zum Terrorismus sei aktuell noch nicht überschritten, aber wenn sich die Radikalisierungsspirale fortbewege und die Taten immer brutaler und hemmungsloser werden, dann rücke der Moment näher, in dem man auch von Linksterrorismus sprechen müsse, so das BfV (vgl. www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2023/2023-05-31-urteil-lina-e.html). Die Bedeutung und die Gefährlichkeit gewaltorientierter linker Szenen spiegelt sich auch bei Demonstrationen anlässlich der Verurteilung von Lina E. wieder: In mehreren Städten erfolgten als Reaktion Proteste und Ausschreitungen der linksextremen Szene.

Zum Antrag

Ähnliche Inhalte