Antrag

Maßnahmen zur Bekämpfung von Mangelernährung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

Berlin, 29. November. Bereits im Jahr 2003 hat der Europarat in seiner wegweisenden Resolution klar bekundet, dass die hohe Anzahl von mangelernährten Patienten in europäischen Krankenhäusern nicht hinnehmbar sei und hierbei auch auf die gravierenden medizinischen sowie sozialen und gesundheitsökonomischen Folgen und Kosten verwiesen. Vor diesem Hintergrund hat die EU das Aktionsprogramm „Stop Malnutrition“ eingeleitet, das in Deutschland im Gegensatz zu anderen europäischen Mitgliedstaaten wie Niederlande, Frankreich und den skandinavischen Ländern nur zögerlich realisiert wird.

Dabei ist eine Mangelernährung bei rechtzeitiger Diagnose schnell, effizient und nachhaltig behandelbar und geht sowohl mit einer Verbesserung des klinischen Verlaufes der betroffenen Patienten einher als auch mit einem außerordentlichen Einsparpotenzial im Gesundheits- und Sozialsystem. Soweit dem Gemeinsamen Bundesausschuss nach den §§ 136 ff. SGB V die Aufgabe der Ausgestaltung und Konkretisierung der Qualitätssicherung in Krankenhäusern übertragen ist, hat dieser grundsätzlich die Möglichkeit Vorgaben zur Verbesserung der Ernährung im Krankenhaus in seiner Qualitätsmanagement-Richtlinie zu treffen. Hiervon hat der Bundesausschuss bislang keinen Gebrauch gemacht.

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass der Gemeinsame Bundesausschuss Qualitätssicherungsmaßnahmen nur beschließen kann, wenn insbesondere auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse hinreichend wahrscheinlich ist, dass diese die Güte der Leistungserbringung sichern oder fördern. In diesem Zusammenhang ist es weitreichend bekannt und wurde auch im Jahr 2019 durch die schweizerische Effort-Studie bewiesen, dass eine bedarfsgerechte Ernährung die Heilungschancen von Klinikpatienten deutlich anhebt .Die Mehrkosten, die eine Mangelernährung für die Kranken- und Pflegeversicherungen jährlich verursacht, belaufen sich auf etwa 9 Mrd. Euro. Der größte Anteil – in etwa 5 Mrd. Euro – entstehe demnach in den Kliniken infolge höherer Behandlungskosten und längeren Aufenthalten der Patienten als überhaupt nötig (ebd.).

Nach den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM) solle die Erfassung des Ernährungszustandes Bestandteil jeder medizinischen Untersuchung sein. Es existiert jedoch kein allgemeingültiger grundsätzlicher Standard, der alle Aspekte der Mangelernährung gleichermaßen erfasst. Deshalb werden unterschiedliche Methoden eingesetzt, um Patienten mit einem Risiko für eine Mangelernährung rechtzeitig zu erkennen und eine adäquate Ernährungstherapie durchzuführen.

Bereits validierte Methoden können vom Arzt oder vom medizinischen Fachpersonal durchgeführt werden. Sie sind schnell und einfach zu erlernen und anzuwenden, nicht-invasiv ohne Labordiagnostik durchführbar und damit kosteneffektiv. Das Mangelernährungsscreening ist ein einfacher und schneller Prozess, um Personen, die sehr wahrscheinlich mangelernährt sind oder ein Risiko für eine krankheitsspezifische Mangelernährung tragen, zu identifizieren und festzustellen, ob die Durchführung eines detaillierten Ernährungsassessments angezeigt ist. Um Patienten mit einem Mangelernährungsrisiko möglichst frühzeitig zu erkennen, sollte das Mangelernährungsscreening bei Aufnahme in ein Akutkrankenhaus bei allen Patienten systematisch und routinemäßig über validierte Mangelernährungsscreening-Methoden durchgeführt werden.

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