Antrag
Medizinische Notfallversorgung schnell, qualitativ hochwertig und bezahlbar gestalten
Berlin, 24. Januar 2023. Der ursprüngliche Ansatz, Patienten auch im Notfall möglichst ambulant in Praxen zu betreuen, Krankenhäuser nur in den Situationen einzubinden, in denen in der Regel auch eine stationäre Behandlung erforderlich wird und für diese Fälle Rettungswagen einzusetzen, die bei der Versorgung vor Ort und für die Sicherstellung der Transportfähigkeit durch Notärzte des Rettungsdienstes unterstützt werden, ist in der täglichen Routine immer weniger zu sehen. Das liegt daran, dass die Patienten sozusagen mit den Füßen abstimmen. Die Fallzahlen in den Rettungsstellen und in der Notfallrettung nehmen immer weiter zu. Das führt dazu, dass nun auch diese überlastet werden und die Einhaltung von Hilfsfristen nicht garantiert werden kann.
Das System der medizinischen Notfallversorgung muss deshalb reformiert werden, damit wieder gilt: ambulant vor stationär. Dabei sind die starren Sektorengrenzen aber dahingehend zu überwinden, dass die Krankenhäuser dort wo möglich und erforderlich zum Wohle einer schnellen und qualitativ hochwertigen Versorgung im Notfall genauso wie die niedergelassenen Ärzte und die KV-Bereitschaftsdienste in die ambulante Versorgung eingebunden werden. Gleiches gilt für die Versorgung der Patienten vor Ort durch den Rettungsdienst und die Notärzte. Auch sie sollen, wenn sie dann im Ausnahmefall die Behandlung übernehmen, ein Teil der ambulanten Versorgung sein, ohne aus Abrechnungsgründen einen anschließenden Transport zum oder Aufnahme ins Krankenhaus erforderlich zu machen.
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