Antrag
Mehr Demokratie wagen – Echte Bürgerbeteiligung durch bundesweite Volksentscheide statt Bürgerräte
Berlin, 9. Mai 2023. In nahezu allen europäischen Ländern dürfen die Bürger im Rahmen von Volksabstimmungen bestimmte politische Entscheidungen selbst treffen. Auch in Deutschland wünscht sich eine große Mehrheit der Bevölkerung die Einführung von bundesweiten Volksentscheiden (https://www.mehr-demokratie.de/themen/bundesweite-volksabstimmung/umfragen-institute). Im Rahmen von Meinungsumfragen beklagt eine deutliche Mehrheit der Befragten, keinen wirklichen Einfluss auf die Entscheidungen der Politik zu haben, was sich auch in einer rückläufigen Wahlbeteiligung auf Bundesebene niederschlägt. Seit Anfang der 1970er Jahre ist diese um fast 15 Prozentpunkte gesunken. Schon seit Jahrzehnten beobachten Politikwissenschaftler und Demoskopen mit Sorge, dass sich immer mehr Bürger von der parlamentarischen Demokratie abwenden, weil sie den Eindruck haben, diese vertrete ihre Meinungen und Interessen nicht mehr. Demokratie- und Parteienforscher fragen sich schon seit Langem, wie dieser Repräsentationsschwäche entgegengewirkt werden kann.
Als ein geeignetes Instrument sehen viele die Ergänzung der parlamentarischen Demokratie durch direktdemokratische Elemente. Während sich auf kommunaler und Landesebene die Volksgesetzgebung durchsetzen konnte, blieb die bundespolitische Ebene unvollendet. Auf Landes- und Kommunalebene sind direktdemokratische Verfahren und Entscheidungen längst akzeptiert und gängige Praxis. Es hat sich gezeigt, dass von diesen Mitteln konstruktiv Gebrauch gemacht wird und sie zur Belebung und Stärkung der Demokratie auf Landes- und Kommunalebene beitragen. Trotz der positiven Erfahrungen stehen diese Instrumente der politischen Mitbestimmung auf Bundesebene den deutschen Bürgern immer noch nicht zur Verfügung. Die hohe Akzeptanz von direktdemokratischen Instrumenten in der Bevölkerung und die positiven langjährigen Erfahrungen anderer Länder, wie etwa der Schweiz, sollten uns Mut machen, auch in Deutschland 80 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges die Einführung von mehr direkter Demokratie zu wagen. In Deutschland gibt es aber bisher keine hinreichende gesetzliche Grundlage für bundesweite Volksentscheide. Im Artikel 20 des Grundgesetzes heißt es zwar: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen (Herv. nicht i.O.) und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Nur zwei Ausnahmen nennt unsere Verfassung: Über die Neugliederung des Bundesgebietes oder eine neue Verfassung muss durch Volksabstimmung entschieden werden.
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