Antrag

Neue Lösungswege in der Migrationskrise beschreiten und Ruanda-Modell anwenden – Sichere Drittstaaten als Kooperationspartner für Asylverfahren und Abschiebungen gewinnen

Berlin, 25. Juni 2024. Angesichts der fortgesetzten Migrationskrise in Europa setzt sich zusehends die Einsicht durch, dass das geltende Asylsystem dysfunktional ist und keine Lösung für die Bewältigung der Migrationsströme des 21. Jahrhunderts bietet.

Völkerrechtliche Verträge wie die Europäische Menschenrechtskonvention und die Genfer Flüchtlingskonvention wurden Mitte des letzten Jahrhunderts im Lichte der systematischen Menschenrechtsverletzungen durch das NS-Unrechtsregime und die im Machtbereich des Sowjetkommunismus liegenden Unrechtsregime in Ost- und Mitteleuropa geschlossen. Sie orientieren sich an individueller politischer oder rassischer Verfolgung und sind nicht ausgelegt auf die zu einem erheblichen Maß durch Bevölkerungswachstum und wirtschaftliche Motive bestimmten Migrationsbewegungen des 21. Jahrhunderts. Das jüngst verabschiedete neue Gemeinsame Asylsystem der EU (GEAS) überwindet die strukturellen Mängel des geltenden Systems nicht, sondern schreibt diese fort: Das vorgesehene Grenzverfahren erfasst nur Asylbewerber aus Staaten mit einer EU-weiten Schutzquote von 20% oder weniger1 und damit nur ca. 25% der Asylbewerber, so dass die große Mehrheit von ihnen nach wie vor allein mit einem Asylgesuch ungehindert nach Europa und Deutschland gelangen kann. Die Sekundärmigration nach Deutschland wird nicht wirksam unterbunden und die Abhängigkeit von unkooperativen Herkunftsstaaten bei Abschiebungen besteht unverändert fort. Letztlich diente die Verabschiedung des GEAS vor allem dazu, vor den Europawahlen eine Handlungsfähigkeit der EU zu simulieren.

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