Antrag
Obligatorische Kenntnisse zum deutschen Gesundheitswesen auch für alle Ärzte mit ausländischem Studienabschluss
Berlin, 12. Dezember 2023. Das deutsche Gesundheitssystem ist komplex. Es weist Besonderheiten auf wie das Nebeneinander der gesetzlichen (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV), die Selbstverwaltung, die großen Zahl unterschiedlicher Akteure, die auf Bund, Länder und Kommunen verteilten Zuständigkeiten etc.
Die Kenntnis dieses Systems ist für die ärztliche Berufsausübung in Deutschland wichtig. Folgerichtig sieht sowohl die Approbationsordnung für Ärzte als auch der Gegenstandskatalog für den schriftlichen Teil des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (IMPP-GK2) bundesweit entsprechende Ausbildungs- und Prüfungsinhalte für das Staatsexamen vor. In der Approbationsordnung heißt es, die ärztliche Ausbildung soll „Grundkenntnisse des Gesundheitssystems“ vermitteln. Im Gegenstandskatalog wird das bezüglich der Prüfungsinhalte („Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung“) konkretisiert. „Ärztinnen und Ärzte übernehmen Verantwortung in der medizinischen Versorgung … im Gesundheitssystem. Sie sind mit den Aufgaben und Funktionen der Institutionen, Organisationen, Verbände und Versorgungsstrukturen im Gesundheitssystem vertraut und kennen wesentliche gesetzliche Grundlagen der Gesundheits- und Krankenversorgung. Sie beteiligen sich an der medizinisch-wissenschaftlichen und strukturellen Verbesserung der Gesundheitsversorgung“ heißt es zum Absolventenprofil. „Erkennung von Systemfehlern, Anstoß von und Beitrag zu Veränderungsprozessen“ werden gleich an mehreren Stellen vom Staatexamenskandidaten gefordert. Die „hohen Anforderungen“ an die ärztliche Berufsausübung seinen „explizit (Gesetze oder Verordnungen) formuliert“.
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