Antrag

Ostdeutsches Kulturerbe bewahren – Den vollständigen Namen des ehemaligen Bundesinstituts für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa wiederherstellen

Berlin, 14. November 2024. Rund 12 Millionen Deutsche wurden am Ende des Zweiten Weltkrieges und in den Jahren danach aus ihrer Heimat im östlichen Europa vertrieben. Dabei kam es zu Plünderungen und brutaler Gewaltanwendung. Bis zu 2,5 Millionen Deutsche kamen ums Leben. Diese ethnischen Säuberungen waren ein Verstoß gegen das Völkerrecht. Der Internationale Strafgerichtshof wertet Vertreibungen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Fast 80 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges gibt es immer weniger Menschen, die noch über persönliche Erinnerungen an die verlorene Heimat verfügen und von Flucht und Vertreibung berichten können. Gleichzeitig drohen
auch das kulturelle Erbe und die Kulturleistungen der aus ihrer Heimat vertriebenen Ostdeutschen in Vergessenheit zu geraten. Zu diesem Kulturerbe zählen die noch erhaltenen architektonischen Denkmäler, Kunstwerke, Archive und Bibliotheken. Aber auch das immaterielle Kulturerbe — Mundart, Bräuche und Traditionen. Diese müssen bewahrt werden. Dazu hat sich die Bundesrepublik Deutschland mit dem Beitritt zum UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des
Immateriellen Kulturerbes 2003 verpflichtet.

Zum Antrag

Ähnliche Inhalte