Antrag
Pflegeversicherung – Bürokratie abbauen, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlasten
Berlin, 29. November 2022. Aus Infektionsschutzgründen wurde die Pflicht zum Hausbesuch aufgehoben und eine Beratung per Telefon, digital oder per Videokonferenz eingeführt. Diese Regelung ist ausgelaufen. Seit dem 1. Juli 2022 bis einschließlich 30. Juni 2024 kann nun jede zweite Beratung auf Wunsch des Pflegebedürftigen per Videokonferenz erfolgen.
In der anfänglichen unübersichtlichen Situation bezüglich des neuartiges Coronavirus SARS-CoV-2 wurden Sonderregeln auch zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit eingeführt. Mittlerweile ist bekannt, dass Covid-19 zwar gefährlich sein kann, letztendlich aber auch nur eine zusätzliche von vielen möglichen schwerwiegenden Erkrankungen ist. Deshalb ist es an der Zeit, zur Normalität zurückzugehen und das nicht nur, was die Maßnahmen, sondern auch, was die Aufhebung von Sonderregeln angeht. Bei dieser Gelegenheit gilt es aber zu prüfen, welche Sonderregeln sich bewährt haben.
Diese sollten dann allgemein übertragen und verstetigt werden auf wieder normale Zeiten und ganz ohne Bezug zu Covid-19. Bürokratieabbau, Entlastung von Versicherten und Personal, Einsparungen ohne Qualitätsverluste in der Pflege werden durch den geplanten verstetigten Videoeinsatz bei der Begutachtung und der Pflegeberatung möglich.
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