Antrag

Recht auf ein analoges Leben – Digitale Diskriminierung beim Zugang zu Sozialleistungen verhindern

Berlin, 14. November 2024. I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Deutschland hat ein Sozialsystem, das sich über viele Jahrzehnte entwickelt hat. Ein Grundsatz ist dabei, dass die vom Bürger begehrte Leistung – egal ob Rente oder Arbeitslosengeld oder sonstige Unterstützungsleistung – auf einen Antrag hin gewährt wird. Der Bürger hat die Möglichkeit eines persönlichen Zugangs zu den Sozialbehörden und die Antragstellung ist grundsätzlich formfrei möglich, auch wenn in der Praxis die Benutzung von Antragsvordrucken üblich ist.

Seit einigen Jahren erfolgt eine Digitalisierung der Sozialverwaltung und der Verwaltungsverfahren, wobei den Bürgern „auch“ ein digitaler Zugang ermöglicht werden soll. Durch das 2017 beschlossene Onlinezugangsgesetz (OZG)5 sollte
eine umfassende Digitalisierung der gesamten Verwaltung erfolgen, die aber bislang nur teilweise realisiert werden konnte. So standen von den für eine Digitalisierung vorgesehenen insgesamt 575 Verwaltungsleistungen am Ende der Umsetzungsfrist 2022 lediglich 33 Verwaltungsleistungen flächendeckend zur Verfügung.

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