Antrag
Regelaltersgrenze von 67 Jahren sichern und abschlagsfreie Rente nach 45 Arbeitsjahren ermöglichen
Berlin, 14. November 2024. Die gesetzliche Rente steht aufgrund der demografischen Krise vor großen Herausforderungen. Die durchschnittliche Lebenserwartung der Bürger ist angestiegen und obgleich auch das tatsächliche Renteneintrittsalter angestiegen ist, hat sich die durchschnittliche Rentenbezugsdauer deutlich verlängert. Gleichzeitig sind viele junge Versicherte erst mit Mitte 20 oder später in das Erwerbsleben eingetreten, auch durch die Akademisierung.
Eine negative Entwicklung des Verhältnisses von Beitragszahlern zu Leistungsempfängern gefährdet die Nachhaltigkeit der umlagefinanzierten Rentenversicherung. Der Gesetzgeber hat auf diese Entwicklung so reagiert, dass er die gesetzliche Regelaltersgrenze bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre anhebt. Im europäischen Vergleich liegt Deutschland damit im oberen Bereich. Für Versicherte, die nach 1963 geboren wurden, gilt dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. In der aktuellen Diskussion wird bereits jetzt eine weitere Anhebung der Regelaltersgrenze thematisiert und sinngemäß eine Rente mit 70 gefordert.
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