Rentenversicherung transparent und fair finanzieren – Gesamtstaatliche Finanzierungsverantwortung einlösen
Rentenversicherung transparent und fair finanzieren – Gesamtstaatliche Finanzierungsverantwortung einlösen
Berlin, 02. Dezember 2025. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag macht deutlich, dass die gesetzliche Rentenversicherung als Umlageverfahren grundsätzlich durch Beitragszahlungen gedeckter Leistungen finanziert werden muss, während nicht beitragsgedeckte Leistungen (z. B. Grundrentenzuschlag, Mütterrente) aus Steuermitteln zu begleichen sind. Aktuell bleibt eine jährliche Lücke von rund 40 Mrd. Euro zugunsten der Versichertengemeinschaft bestehen, weil die Bundeszuschüsse die vom Gesetzgeber veranlassten, versicherungsfremden Ausgaben nicht vollständig abdecken. Nach Auffassung der AfD-Fraktion soll ein Gesetzentwurf die Finanzierung neu ordnen: getrennte Rechnungskreise im Haushalts- und Rentenversicherungsbericht für beitragsgedeckte Leistungen (Finanzierungstopf I) und für nicht beitragsgedeckte Leistungen (Finanzierungstopf II) sowie eine zehnjährige, schrittweise Defizithaftung des Bundes analog § 215 SGB VI. Darüber hinaus ist eine Evaluierung sowie Prüfung einer möglichen finanziellen Beteiligung der Länder vorzusehen. Ziel ist die Haushaltsklarheit, Stabilisierung der Beitragssätze und perspektivisch eine Rentenerhöhung von bis zu zehn Prozent.
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