Antrag
Rentner beim Entlastungspaket nicht vergessen
Berlin, 30. Mai 2022. Die stark gestiegenen Energiekosten der vergangenen Wochen und Monate stellen für viele Menschen in unserem Land eine enorme Herausforderung dar. Für die Bürger entstehen dabei erhebliche Mehrbelastungen bei den Mobilitätskosten, den Heizkosten und den sonstigen Wohnnebenkosten. Parlamentarische Initiativen, die sich für die Senkung von Steuern und staatlichen Abgaben auf Energie aussprachen (vgl. dazu BT-Drs. 20/36, 20/35, 20/707), wurden bislang abgelehnt. Durch das von der Regierungskoalition auf den Weg gebrachte Heizkostenzuschussgesetz sollen dabei Entlastungen für Wohngeldempfänger und Auszubildende und Studenten im BAföG-Bezug durch einen einmaligen Heizkostenzuschuss erfolgen. Weiterhin sollen Erwerbstätige eine einmalige Energiepauschale von 300 Euro erhalten, um von den Folgen der hohen Energiepreise entlastet zu werden.
Empfänger von ALG II oder Grundsicherung erhalten einen einmaligen Zuschuss von 200 Euro. Für Bezieher von Erwerbsminderungs- und Altersrenten, die keine ergänzenden Sozialleistungen wie z. B. Wohngeld beziehen, sind Entlastungen demnach nicht vorgesehen. Die Armutsgefährdungsquote der Senioren ist dabei seit 2005 von 11 % auf über 15 % im Jahr 2019 gestiegen und hat damit um mehr als 35 % zugenommen1. Gerade die Bezieher einer gesetzlichen Altersrente sind in den letzten Jahren zunehmend von Armut betroffen. Im Jahr 2020 betrugen die durchschnittlichen Rentenzahlbeträge beim Altersrentenbestand 989 Euro2. Die Funktion der Altersrenten als Schutz vor Altersarmut hat somit in den letzten Jahren deutlich an Wirksamkeit verloren. Die Bezieher von Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten sind jedoch genauso von steigenden Energiepreisen betroffen wie andere Bevölkerungsgruppen. Unabhängig davon, ob man die vorgesehenen Entlastungsmaßnahmen als ausreichend ansieht oder nicht, ist es daher geboten, auch die Bezieher von Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten bei den Maßnahmen angemessen zu berücksichtigen. Das gilt umso mehr, als gerade Rentner, mit einer Rente knapp oberhalb der Schwelle für die Wohngeldberechtigung von den steigenden Energiepreisen mit voller Wucht und ohne jede Möglichkeit der Entlastung getroffen werden.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf, 1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der wenigstens die Zahlung eines einmaligen Zuschusses zu den Energiekosten für Erwerbsminderungs- und Altersrentner in Höhe von 300 Euro durch die Deutsche Rentenversicherung vorsieht, wobei die entstehenden Kosten durch den Bund in voller Höhe zu erstatten sind; 2. einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem der vorstehend genannte Zuschuss steuerfrei gestellt wird.
Ähnliche Inhalte