Rentnerarmut in Deutschland – Einführung eines 25-Prozent-Freibetrages in der Grundsicherung

Rentnerarmut in Deutschland – Einführung eines 25-Prozent-Freibetrages in der Grundsicherung

Berlin, 11. November 2025. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag hat mit dem Antrag „Rentnerarmut in Deutschland – Einführung eines 25-Prozent-Freibetrags in der Grundsicherung“ eine umfassende Neuregelung der Einkommensanrechnung von Alters- und Erwerbsminderungsrenten in der Sozialhilfe gefordert. Die AfD-Fraktion konstatiert, dass das bisherige System vielfältige Freibeträge unübersichtlich gestaltet und gesetzlich versicherte Renten häufig vollständig bei der Grundsicherung angerechnet werden, sodass rund 740.000 Senioren auf aufstockende Leistungen angewiesen sind, obwohl etwa 500.000 von ihnen eigene Renten beziehen. Als fairen Ausgleich schlägt die AfD-Fraktion einen pauschalen Freibetrag von 25 Prozent der gesetzlichen Renten- und Erwerbsminderungsleistungen, mindestens jedoch 100 Euro monatlich, vor. Darüber hinaus soll eine Spiegelregelung im Zweiten Sozialgesetzbuch geschaffen und eine jährliche Evaluierung der Reichweite, Inanspruchnahme und fiskalischen Effekte im Rentenversicherungsbericht vorgesehen werden. Ziel ist es, Leistungs­gerechtigkeit zu stärken, Anreize für Eigenvorsorge zu schaffen und verdeckter Altersarmut entgegenzuwirken.

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