Schutz vor Gewalt und bessere Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter der Jobcenter
Schutz vor Gewalt und bessere Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter der Jobcenter
Berlin, 20. Oktober 2025. Seit einigen Jahren kommt es wiederholt zu schweren, teils tödlichen Angriffen auf Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit (BA) und Mitarbeiter der Jobcenter – verbale Angriffe und körperliche Gewalt gehören mithin inzwischen zum Arbeitsalltag der in den betroffenen Einrichtungen tätigen Mitarbeiter. Diese beklagen zudem ein hohes Konfliktpotenzial im Umgang mit psychisch auffälligen Personen und Personen mit Migrationshintergrund sowie ein anhaltend hohes Unsicherheitsgefühl am Arbeitsplatz. Die Missstände begründen nicht nur eine große Besorgnis bei den Tatopfern wie auch bei unmittelbar nicht selbst betroffenen Mitarbeitern der Jobcenter. Diese Missstände haben auch entsprechende öffentliche Diskussionen ausgelöst. Dennoch mangelt es bislang an politischem Problembewusstsein und Handlungswillen im Sinne eines effektiven Gefahrenmanagements. Insbesondere der Schutz von Beschäftigten in deutschen Jobcentern (z. B. Mitarbeiter im Eingangsbereich, Arbeitsvermittler, Sachbearbeiter in der Leistungsabteilung usw.), die aus Sicht der Hilfesuchenden den ersten Ansprechpartner bzw. direkten Vertreter des Sozialstaates darstellen, muss unter Maßgabe sozial verantwortlicher Politik sowie bei Wahrung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (hier wesentlich: Bundesagentur für Arbeit) im Vordergrund staatlichen Handelns stehen…
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