Antrag

Simson-Kleinkrafträder als Teil des technischen und kulturellen Erbes des wiedervereinigten Deutschlands schützen – Zulassung von Export-Simson erleichtern

Berlin, 5. Juli 2024. Kleinkrafträder der Marke Simson erfreuen sich bei Jung und Alt ungetrübter Beliebtheit.

Insbesondere die Baureihen S50, S51 und KR51 „Schwalbe“ werden gern genutzt (vgl. https://www.saechsische.de/simsons-sind-wieder-sehr-beliebt-3479913.html), weil diese durch eine Ausnahmeregelung im Einigungsvertrag mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gefahren werden dürfen (ebd.), sofern die Kleinkrafträder vor dem 28. Februar 1992 nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik in Verkehr gekommen sind (Anlage I Kapitel XI B III, Maßgabe 2, Absatz 21 des Einigungsvertrages). Die Ausnahmeregelung gilt somit nicht für die große Anzahl an Simson-Kleinkrafträdern, die von der DDR in großen Stückzahlen exportiert wurden. Diese für den Export vorgesehen Kleinkrafträder hatten laut Kraftfahrt-Bundesamt zum Teil bauliche Veränderungen und waren an der jeweils gültigen Höchstgeschwindigkeit des Empfängerlandes angepasst. Man kann mit diesen Fahrzeugen bei der zuständigen Zulassungsbehörde eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) gemäß § 21 der StraßenverkehrsZulassungs-Ordnung beantragen (https://www.kba-online.de/kta_prod/webapp/#/faq). Viele dieser für den Export vorgesehenen Kleinkrafträder sind nach Auffassung der Antragsteller bei den fahrsicherheitsrelevanten Komponenten wie zum Beispiel Fahrwerk und Motor baugleich mit den Kleinkrafträdern, für die die Ausnahmeregelung im Einigungsvertrag gilt.

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