Stärkung des Parlamentarismus durch eine doppelte Drei-Tage-Frist bei Beratungszeiten für Gesetzesänderungen für Abgeordnete in Ausschuss und Plenum (§§ 64 und 81)
Stärkung des Parlamentarismus durch eine doppelte Drei-Tage-Frist bei Beratungszeiten für Gesetzesänderungen für Abgeordnete in Ausschuss und Plenum (§§ 64 und 81)
Berlin, 9. September 2025. In der vergangenen Legislaturperiode, am Donnerstag vor der Kalenderwoche 27, der letzten Sitzungswoche vor der sogenannten „Sommerpause“ 2023, lag für die Bundestagsabgeordneten immer noch kein Gesetzestext für die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes vor. Die AfD-Fraktionsvorsitzende Dr. Alice Weidel kritisierte, dass die Vorbereitungszeit für die Abgeordneten zu kurz sei: „Obwohl nach wie vor kein beratungsfähiger Gesetzestext vorliegt, soll die Novelle schon nächste Woche im Hau-Ruck-Verfahren beschlossen werden.“ Ebenso kam Kritik vom Vorsitzenden des federführenden Ausschusses für Klimaschutz und Energie, Klaus Ernst (Die Linke), der sogar den Koalitionsfraktionen damit drohte, die Ausschussanhörung am darauffolgenden Montag abzusagen. Sollte der Gesetzentwurf bis Freitag nicht vorliegen, werde er dies tun, sagte Ernst der Deutschen Presse-Agentur.
Die Koalition verlasse parlamentarische Gepflogenheiten und regiere das Land „wie ein Königreich“, kritisierte Ernst. „Diese Regierung missachtet zunehmend Parlamentsrechte.“ Doch nicht nur die Bundestagsfraktionen der AfD und Die Linke kritisierten das ungewöhnliche Verfahren mit kurzen Fristen und mehrfachen Nachverhandlungen zwischen den Ampel-Partnern heftig…
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