Antrag
Standortauswahlgesetz abschaffen
Berlin, 11. Dezember 2024. Das Standortauswahlgesetz (StandAG) war aufgrund seiner politischen Vorgaben nie geeignet, einen Standort für wärmeentwickelnde, radioaktive Reststoffe aus kerntechnischen Anlagen zu ermitteln. In Verbindung mit dem Verbot der Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennelementen wurden unnötige Anforderungen geschaffen, die ein erfolgreiches Verfahren a priori ausschließen.
Unter Beugung der eigenen Auswahlkriterien wurde das vollständig erforschte und eignungshöffige Endlager Gorleben von der Standort-Auswahl-Kommission ausgeschlossen. Eine Verbringung radioaktiver Abfälle innerhalb der EU ist nach EURecht zulässig und sollte als Alternative zur Endlagerung in Deutschland möglich gemacht werden. Sowohl das Standortauswahlgesetz als auch die Besetzung des Nationalen Begleitgremiums (NBG) sind darauf ausgelegt, dass kein Standort für die Endlagerung gefunden wird…
Ähnliche Inhalte